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Veräußerung der Grundstücke Wallstraße 54/ Kleine Mühlenwallstraße 8

Interessenbekundungsverfahren: Frist zur Abgabe eines Angebotes wird bis zum 31. März 2025, 11.00 Uhr, verlängert!

Die Stadt Aurich beabsichtigt - für die städtebauliche Neugestaltung des Eckgrundstückes nordöstlich der Wallstraße und südlich der Kleinen Mühlenwallstraße - eine Veräußerung der Grundstücke Wallstraße 54/ Kleine Mühlenwallstraße 8. Dazu führt die Stadt Aurich ein Interessensbekundungsverfahren durch. Gegenstand des Verfahrens ist die Suche nach einem Käufer, der die städtebaulichen Ziele und die Planvorgaben der Stadt Aurich berücksichtigt. 

Es handelt sich um ein Interessenbekundungsverfahren auf das die Richtlinien für Planungswettbewerbe keine Anwendung finden. Das Interessenbekundungsverfahren wird öffentlich bekannt gemacht. Das Interessenbekundungsverfahren dient der Abfrage des Kaufinteresses sowie der Nutzungs- und Bebauungsvorstellungen der Interessenten.

Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen. Das Verfahren ist offen und richtet sich an interessierte Investoren, Projektentwickler, gewerbliche und private Bauherren.

Die Stadt Aurich behält sich ausdrücklich vor, das Verfahren jederzeit einzustellen, ohne dass hierdurch Ansprüche potenzieller Interessenten geltend gemacht werden können. Ebenso behält sich die Stadt vor, das Verfahren jederzeit abzubrechen und/ oder Quereinsteiger zuzulassen, die sich im Laufe des Verfahrens melden. Mehr erfahren

Für die Abgabe eines Angebotes wird die Frist bis zum 31.03.2025, 11.00 Uhr, verlängert! 

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