Fehlende Kinderbetreuungsangebote machen Eltern immer noch das Leben schwer. Das Land Niedersachsen möchte von daher die Betreuungssituation weiter verbessern. Es hat festgelegt, dass jedes Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr an einen Anspruch auf Besuch einer Kindertageseinrichtung hat. Der Anspruch gilt grundsätzlich für den Besuch einer Vormittagsgruppe. Steht jedoch kein ausreichendes Angebot an Plätzen zur Verfügung, kann auf den Besuch einer Nachmittagsgruppe oder eines Kinderspielkreises verwiesen werden. Bei unvorhergesehenem Bedarf kann im Einzelfall der Anspruch auch durch die Vermittlung einer Tagespflegestelle erfüllt werden.
Mit dem Besuch einer Kindertagesstätte beginnt für die Kinder in den meisten Fällen der erste Lebensabschnitt im Bereich der frühkindlichen Förderung. Daher sieht es die Stadt Aurich als eine ihrer obersten Ziele an, diesen wichtigen Lebensabschnitt in vielfältiger Hinsicht zu unterstützen:
Durch den Einsatz von qualifiziertem und motiviertem Personal wird in allen Kindertagesstätten gewährleistet, dass sich die Kinder in den Einrichtungen wohlfühlen und eine auf sehr hohem Niveau stehende Betreuung erfahren. Die Stadt Aurich stellt hierzu im Bereich der Kindergärten und Horte über den gesetzlich vorgesehenen Rahmen weiteres Personal zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit in den einzelnen Gruppen der Einrichtungen zur Verfügung.
Auch im Bereich der Krippen werden zusätzliche qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt, um eine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Betreuung anzubieten. Weiterhin sorgt eine Vielzahl von Projekten in den städtischen Kindertagesstätten dafür, dass bei den Kindern bereits sehr früh ein breites Interessenspektrum in vielen Lebensbereichen abgedeckt wird.
In Integrationsgruppen werden Kinder mit gesundheitlichen Einschränkungen und einem erhöhten Förderbedarf gemeinsam mit Kindern ohne besonderen Förderbedarf zusammen betreut und erfahren hier eine optimale Förderung. Diese Integrationsgruppen bietet die Stadt Aurich in zwei ihrer Kindertagesstätten an.
Übersicht der Kindertagesstätten in Aurich
Möchten Sie mehr über die einzelnen Kindertagesstätten in der Stadt Aurich erfahren?
Hier gelangen Sie zu einer Übersicht aller Einrichtungen in Aurich:
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Kindertagesstättenbenutzung und -gebühren
Die Stadt Aurich unterhält Kindertagesstätten (Kindergärten und Horte) und Kinderspielkreise im Sinne des § 1 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder. Informationen zur Benutzung der städtischen Kindertagesstätten und zu den Gebühren können Sie hier nachlesen:
- Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Aurich (Kinderkrippen-Gebührensatzung) [PDF]
- Anlage 1 zur Kinderkrippen-Gebührensatzung: Beitragstabelle für den Besuch eines Vormittagskrippenplatzes ab 01.02.2021 [PDF]
- Anlage 1a zur Kinderkrippen-Gebührensatzung: Beitragstabelle für den Besuch eines Vormittagskrippenplatzes ab 01.08.2021 [PDF]
- Anlage 2 zur Kinderkrippen-Gebührensatzung: Beitragstabelle für den Besuch eines Ganztagskrippenplatzes ab 01.02.2021 [PDF]
- Anlage 2a zur Kinderkrippen-Gebührensatzung: Beitragstabelle für den Besuch eines Ganztagskrippenplatzes ab 01.08.2021 [PDF]