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Interessenbekundungsverfahren der Stadt Aurich

Die Stadt Aurich beabsichtigt - für die städtebauliche Neugestaltung des Eckgrundstückes nordöstlich der Wallstraße und südlich der Kleinen Mühlenwallstraße - eine Veräußerung der Grundstücke Wallstraße 54/ Kleine Mühlenwallstraße 8. Dazu führt die Stadt Aurich ein Interessensbekundungsverfahren durch. Gegenstand des Verfahrens ist die Suche nach einem Käufer, der die städtebaulichen Ziele und die Planvorgaben der Stadt Aurich berücksichtigt. 

Es handelt sich um ein Interessenbekundungsverfahren auf das die Richtlinien für Planungswettbewerbe keine Anwendung finden. Das Interessenbekundungsverfahren wird öffentlich bekannt gemacht. Das Interessenbekundungsverfahren dient der Abfrage des Kaufinteresses sowie der Nutzungs- und Bebauungsvorstellungen der Interessenten. 

Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen. Das Verfahren ist offen und richtet sich an interessierte Investoren, Projektentwickler, gewerbliche und private Bauherren.

Die Stadt Aurich behält sich ausdrücklich vor, das Verfahren jederzeit einzustellen, ohne dass hierdurch Ansprüche potenzieller Interessenten geltend gemacht werden können. Ebenso behält sich die Stadt vor, das Verfahren jederzeit abzubrechen und/ oder Quereinsteiger zuzulassen, die sich im Laufe des Verfahrens melden. Mehr erfahren

ex-post-Transparenz

Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ortsnaher Unternehmen) sind bei Bauaufträgen nach der VOB/A im Anschluss an durchgeführte Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie Freihändigen Vergaben vom Auftraggeber folgende Informationen im Sinne einer nachträglichen Transparenz auf geeignete Weise (z. B. auf Internetportalen) zu veröffentlichen, sofern das Auftragsvolumen ohne Umsatzsteuer einen Wert von 25.000,- Euro (bei Beschränkten Ausschreibungen) bzw. 15.000,- Euro (bei Freihändigen Vergaben) übersteigt:
 

  • Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
  • gewähltes Vergabeverfahren
  • Auftragsgegenstand
  • Ort der Ausführung
  • Name des beauftragten Unternehmens

Bei Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL/A hat der Auftraggeber nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000,- Euro ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder seiner Internetseite zu informieren.

Die der Informationspflicht nach § 20 Abs. 3 VOB/A bzw. § 19 Abs. 2 VOL/A unterliegenden Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Aurich finden Sie hier!