Schiedsamt

Schiedsamt der Stadt Aurich

Das Schlichtungsverfahren dient dem Ziel, eine einvernehmliche Beilegung eines Streits oder einer Auseinandersetzung herbeizuführen.

Das Schiedsamt kann freiwillig bei Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerliche-rechtliche Ansprüche angerufen werden. Bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen, etwa aus Verträgen über den Kauf von Sachen oder mit Handwerkern empfiehlt sich das ebenso wie bei vielen Auseinandersetzungen, die sich aus dem Zusammenleben - z. B. als Nachbarn oder Hausgenossen - ergeben können.

Bei Streitigkeiten über Ansprüche der im Nds. Nachbarrecht geregelten Nachbarrechte sowie bei vielen kleineren Straftaten (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung) ist vor Erhebung der Klage bzw. Privatklage grundsätzlich ein Schlichtungs- bzw. Sühneverfahren vor dem Schiedsamt durchzuführen.

Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung vor dem Schiedsamt sind im Verhältnis zu den Kosten eines gerichtlichen Verfahrens gering.

Die Schiedsperson wird vom Rat der Stadt Aurich gewählt und ist ehrenamtlich tätig. Zuständigkeiten, Aufgaben und Verfahren sind im Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter bzw. dem Niedersächsischen Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung geregelt.

Schiedsperson der Stadt Aurich

Frau Gerda Möhlmann

 

Tel. 04941 - 6 68 30

-> Mail an Frau Gerda Möhlmann senden

stv. Schiedsperson der Stadt Aurich

Herr Kurt Kunert

 

Tel. 04941 - 6 52 85
 

 

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