Interessenbekundungsverfahren Grundstücke Wallstraße 54/Kleine Mühlenwallstraße 8

Interessenbekundungsverfahren zum Erwerb der Grundstücke Wallstraße 54/ Kleine Mühlenwallstraße 8 in der Stadt Aurich (gem. Anlage 1: Übersichtsplan Grundstücke)

Luftbild mit Lage im Raum 

Ansicht von der Kleinen Mühlenwallstraße / Ecke Wallstraße

Eigentümer und Veräußerer:

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bgm.-Hippen-Platz 1
26603 Aurich

Zusammenfassender Überblick

Verfahren: Interessenbekundungs- und Grundstücksvergabeverfahren

Lage: Stadt Aurich (Ostfriesland) - Sanierungsgebiet „Historische Altstadt“                                                                

Grundstück: Anlage 1: Übersichtsplan Grundstücke

Nutzung: nach Abbruch des Bestandsgebäudes, Errichtung eines Neubaus, Nutzung entsprechend der nachstehenden Grundlagen

Grundlagen: - Bebauungsplan Nr. 310 in der aktuellen Entwurfsfassung einschließlich der örtlichen Bauvorschriften 

Kaufpreis: Gesamtgrundstück: 78.400 € (sanierungsbedingter Bodenendwert) 

Bewerbungsfrist: Unterlagen sind bis zum 28.02.2025, 11:00 Uhr bei der Stadt Aurich einzureichen 

Inhalt

  1. Einführung/ Grundstücke und Umgebung
  2. Verfahren
  3. Zeitlicher Ablauf des Interessenbekundungsverfahren
  4. Planungsrechtliche Vorgaben/ zwingende Anforderungen
  5. Abgabe Erforderlicher Unterlagen
  6. Wertungskriterien
  7. Kosten und Pflichten
  8. Ansprechpartner

1. Einführung/ Grundstücke und Umgebung

Lage und soziologisch-ökonomische Rahmenbedingungen der Stadt Aurich:

  • Mittelzentrum und Kreisstadt des Landkreises Aurich
  • rund 43.375 Einwohner (Stand 31.12.2023; Quelle Landkreis Aurich);
  • ausdifferenzierte mittelständische Wirtschaftsstruktur; Geschäfts- und Dienstleitungszentrum befindet sich in der Stadtmitte
  • besondere Infrastruktur im Stadtgebiet vorhanden: u.a. Sparkassenarena, Familien- und Wohlfühlbad, Energie-Bildung-Erlebniszentrum (EEZ), Familienzentrum
  • z.Zt. Entwicklung eines neuen Stadtquartiers (ca. 35 ha) auf dem ehemaligen Kasernengelände
  • Sanierungsgebiet „Historische Altstadt Aurich“ (zahlreich umgesetzte Maßnahmen; u.a. Neugestaltung der Fußgängerzone)

 

Lage der Grundstücke und Umgebung:

  • Gesamtgröße ca. 320 m² (Anlage 1: Übersichtsplan Grundstücke)
  • die Grundstücke liegen im Sanierungsgebiet „Historische Altstadt Aurich“. 
    Grundlegende Sanierungsziele sind: die Funktion Aurichs als Einzelhandelsstandort zu stärken, sowie das Wohnen u.a. in den Randbereichen der Altstadt zu entwickeln. Die Sanierung wird voraussichtlich im Jahr 2030 abgeschlossen. Die Straße „Wallstraße“ wurde im Rahmen der Sanierung bereits funktional und gestalterisch aufgewertet.
  • Westlich der Wallstraße/Südlich Kleine Mühlenwallstraße wurde bereits auf einem ca. 1500m² großen Grundstück der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses umgesetzt. Die jetzige Grundstücksveräußerung dient dem Sanierungsziel, den nordöstlichen Altstadtbereich weiter aufzuwerten.
  • Die Grundstücke befinden sich zudem in einem Umlegungsgebiet in einem Neuordnungsbereich.
    Die Parzellierung wird entsprechend der Anlage 1: Übersichtsplan Grundstücke vorgenommen.
    Die künftige genaue Flurstücks-Bezeichnung steht derzeit noch nicht fest.
  • Die Grundstücke sind mit einem zweigeschossigen Wohn- und Geschäftshaus aus den 60er Jahren bebaut. Der Erwerber wird verpflichtet, den Abbruch des Gebäudes mit Entsorgung durchzuführen. Eine Förderung der Abbruchkosten wird über die Stadtsanierung in Aussicht gestellt. Die detaillierten Voraussetzungen werden im weiteren Verfahren abgestimmt.
  • die Grundstücksfläche (Ecklage) ist von der Wallstraße und der Kleinen Mühlenwallstraße erschlossen und liegt an dem Zentralen Omnibusbahnhof. Dadurch ist eine gute Anbindung an den ÖPNV gegeben. Eine öffentliche Stellplatzanlage ist vorhanden. (Anlage 2: Luftbild mit Darstellung des Grundstücks)
  • Die Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 310 „Östlich Wallstraße“, der im nächsten Verfahrensschritt als Satzung beschlossen werden soll. Die planungsrechtlichen und gestalterischen Festsetzungen, wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, örtliche Bauvorschriften etc. sind dem Bebauungsplan zu entnehmen.
  • Es besteht die Absicht den Bebauungsplan Nr. 310 mit seinen Festsetzungen abschnittsweise umzusetzen. Der Zeitpunkt zur Umsetzung der geplanten, innenliegenden Erschließungsstraße kann noch nicht benannt werden. Vorerst wird die vorhandene, öffentliche Stellplatzanlage bleiben. 

 

2. Verfahren

Die Stadt Aurich beabsichtigt - für die städtebauliche Neugestaltung des Eckgrundstückes nordöstlich der Wallstraße und südlich der Kleinen Mühlenwallstraße - eine Veräußerung der Grundstücke Wallstraße 54/ Kleine Mühlenwallstraße 8. Dazu führt die Stadt Aurich ein Interessensbekundungsverfahren durch. Gegenstand des Verfahrens ist die Suche nach einem Käufer, der die städtebaulichen Ziele und die Planvorgaben der Stadt Aurich berücksichtigt. 

Es handelt sich um ein Interessenbekundungsverfahren auf das die Richtlinien für Planungswettbewerbe keine Anwendung finden. Das Interessenbekundungsverfahren wird öffentlich bekannt gemacht. Das Interessenbekundungsverfahren dient der Abfrage des Kaufinteresses sowie der Nutzungs- und Bebauungsvorstellungen der Interessenten. 

Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen. Das Verfahren ist offen und richtet sich an interessierte Investoren, Projektentwickler, gewerbliche und private Bauherren.

Die Stadt Aurich behält sich ausdrücklich vor, das Verfahren jederzeit einzustellen, ohne dass hierdurch Ansprüche potenzieller Interessenten geltend gemacht werden können. Ebenso behält sich die Stadt vor, das Verfahren jederzeit abzubrechen und/ oder Quereinsteiger zuzulassen, die sich im Laufe des Verfahrens melden. 

 

3. Zeitlicher Ablauf des Interessensbekundungsverfahrens

06.12.2024Bekanntmachung des Interessensbekundungsverfahren
17.12.2024Ablauf der Frist für die Anforderung ergänzender Unterlagen
28.02.2025, 11:00 UhrEingang der Interessensbekundungen
anschließend Auswertung der Bekundungen / Verhandlungsphase 

 

4. Planungsrechtliche Vorgaben/ Zwingende Anforderungen

Die planungsrechtlichen und gestalterischen Festsetzungen (wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, örtliche Bauvorschriften etc.) sind dem Bebauungsplanentwurf Nr. 310 „östlich Osterstraße“ zu entnehmen. (Anlage 3: Bebauungsplanentwurf Nr. 310 östlich Wallstraße).

Zulässig sind maximal zwei bzw. drei Vollgeschosse entsprechend der planungsrechtlichen Festsetzungen.

Die Stadt fordert für das Eckgrundstück eine dreigeschossige Bauweise. Ansonsten kann es uneingeschränkt im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes genutzt werden.

Die Grundstücke sind mit einem zweigeschossigen Wohn- und Geschäftshaus aus den 60er Jahren bebaut. Der Erwerber wird verpflichtet, den Abbruch des Gebäudes mit Entsorgung durchzuführen. Eine Förderung der Abbruchkosten wird über die Stadtsanierung in Aussicht gestellt.
Die detaillierten Voraussetzungen werden im weiteren Verfahren abgestimmt. 

5. Abgabe Erforderlicher Unterlagen:

Durch die Interessenten ist eine formlose Interessensbekundung zum Erwerb des Grundstücks zu formulieren. Diese Bekundung sollte mindestens enthalten:
 

  • Darstellung des Interesses am Kauf der oben dargestellten Fläche zum Kaufpreis von 78.400,00 €.
  • Vorstellung zur künftigen Nutzung des Grundstücks
  • Darstellung des geplanten Neubaus mit Grundrissen und Ansichten und mindestens einem Schnitt im Maßstab 1: 200
  • Referenzen 

 

Interessenbekundungen sind bis zum 28.02.2025, 11:00 Uhr bei der 

Stadt Aurich, Zentrale Vergabestelle, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich

in einem verschlossenen Umschlag, welcher mit dem ebenfalls herunterladbaren Kennzettel zu versehen ist, einzureichen.

 

6. Wertungskriterien

Die Wertungskriterien der Stadt sind:

a. Nutzungskonzept  Wertung bis 10 Punkte
b. Gebäudekonzept Wertung bis 10 Punkte
c. Referenzen Wertung bis 5 Punkte

 

Die eingereichten Unterlagen werden durch die Verwaltung fachlich geprüft und bewertet und mit einer Empfehlung den politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung der Grundstücke vorgelegt.

7. Kosten und Pflichten

Die Veräußerung des Grundstücks erfolgt zum sanierungsbedingten Bodenendwert zu 245 €/m². Dieser wurde durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt. Der Bodenwert liegt für die Gesamtflächengröße bei 78.400,00 €. Hierin sind die Ausgleichsbetragszahlungen, die die Grundstückseigentümer nach Aufhebung der Sanierungssatzung zu zahlen haben, bereits enthalten.

Der Erwerber wird verpflichtet, den Abbruch des Gebäudes mit Entsorgung durchzuführen. Die Kosten für die Freilegung des Baugrundstückes trägt der Erwerber/ die Erwerberin. Eine Förderung der Abbruchkosten wird über die Stadtsanierung in Aussicht gestellt. Die detaillierten Voraussetzungen werden im weiteren Verfahren abgestimmt.

Die Vermessung der zu veräußernden Grundstücksfläche erfolgt durch die Stadt. 

Das Gebäude ist zurzeit mit einer Gewerbeeinheit und einer Wohneinheit belegt. Die Stadt beabsichtigt, das Gebäude mietfrei zu übergeben. Nach Klärung der Mietangelegenheiten und Beschlussfassung des Stadtrates über die Veräußerung der Grundstücke ist der Kaufvertrag innerhalb von sechs Monaten abzuschließen. 

Es erfolgt die Übergabe eines lastenfreien Grundstücks (mit Ausnahme des nachrichtlichen Sanierungsvermerks und Umlegungsvermerks).

Grundstücksspekulationen sollen ausgeschlossen werden. Mit dem Verkauf wird über den Kaufvertrag eine Bauverpflichtung (Zeitraum: 3 Jahre) verbunden sein.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Prüfung der abgegebenen Unterlagen und zur Abwicklung von ggfs. daraus resultierenden Vertragsangelegenheiten erforderliche persönliche Daten gespeichert und verarbeitet sowie an Dritte weitergegeben werden können, sofern einer Datenverarbeitung und -speicherung nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

8. Ansprechpartner

Anfragen sind per E-Mail zu richten an: vergabestelle@stadt.aurich.de

Eine örtliche Besichtigung ist nach Absprache möglich. 

 

Übersicht

Kontakt

Stadt Aurich
Zentrale Vergabestelle 
Bgm-Hippen-Platz 1
26603 Aurich

E-Mail: vergabestelle@stadt.aurich.de