Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan) sowie bei Satzungen nach § 34 und 35 ist im Baugesetzbuch (BauGB) die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird seit der Änderung des Baugesetzbuches vom 07.07.2023 durch die Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet durchgeführt.

Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und die Planunterlagen im Internet sowie während der jeweiligen Auslegungsfristen zu den Geschäftszeiten (Mo. - Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 - 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, Fachdienst Planung, einsehen.

Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind zu beteiligen.

Die Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, Fachdienst Planung, persönlich abgegeben oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen können auch per E-Mail eingereicht werden. Hierfür hat die Stadt Aurich ein E-Mail-Postfach eingerichtet. Die Stellungnahmen können an die E-Mail-Adresse stellungnahme@stadt.aurich.de gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.


Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 404 „Erweiterung Gewerbegebiet Schirum“ und die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 24.02.2025 die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 404 „Erweiterung Gewerbegebiet Schirum“ und der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Im Zuge der Beteiligung wurde das Verfahren auf eine Angebotsplanung umgestellt, sodass aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VE 07 der Bebauungsplan Nr. 404 geworden ist.

Ziel der Bauleitplanung ist die Erweiterung eines ansässigen Gewerbetriebes im Ortsteil Schirum. 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 404 „Erweiterung Gewerbegebiet Schirum“ und der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum 
 

vom 10.03.2025 bis einschließlich 13.04.2025
 

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.htmlund gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden.  Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 404 „Erweiterung Gewerbegebiet Schirum“ und der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 404

Geltungsbereich der 76. Änderung Flächennutzungsplan

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:

  • Entwurf der 76. Flächennutzungsplanänderung
  • Begründung zum Entwurf der 76. Flächennutzungsplanänderung
  • Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 404
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 404
  • Umweltbericht
  • Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung
  • Lageplan Erschliessung
  • Lageplan Erschliessung Gesamt
  • Erschliessung Längsschnitt
  • Oberflächenentwässerungskonzept
  • Bodengutachten
  • Laborprotokoll Boden
  • Probenahmeprotokoll Boden
  • Prüfbericht Boden
  • Biotoptypenkartierung
  • Brutvogelkartierung Gewerbe
  • Brutvogelkartierung Windenergie
  • Fachbeitrag Fledermäuse
  • Fledermauserfassung
  • Übersicht Aufhebungen angrenzende Bebauungspläne
  • Erste Berechnungsergebnisse des IEL
  • Schalltechnische Berechnungen von Dezember 2023
  • Schalltechnische Berechnungen von Juli 2024
  • Schalltechnische Berechnungen von August 2024
  • Schallgutachten zum B-Plan Nr. 178
  • Schallgutachten zum B-Plan Nr. 241
  • Schallgutachten zum B-Plan Nr. 316
  • Stellungnahme der Kanzlei Berghaus, Duin & Kollegen von Dezember 2023
  • Stellungnahme der Kanzlei Berghaus, Duin & Kollegen von Februar 2024


Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:

  • Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 404 mit textlichen Festsetzungen von 2025 zu Bodenversiegelung, Wallheckenschutz, Wallheckenneuanlagen, Schallschutz, Immissionsschutzwall, Gehölzerhaltung und –Anpflanzung, Grundwasserschutz, Regenrückhaltung, Gewässerverlust und – neuanlage, Immissionsschutzwall, Windenergieanlage und interne Ausgleichsmaßnahme Streuobstwiesen,
  • Begründung zum Bebauungsplan Nr. 404 von 2025 zu Wallheckenschutz, Schallschutz und Schattenwurf für Wohngebäude, Gehölzerhaltung, Grabenerhaltung, Grundwasserschutz, Immissionsschutzwall und Regenrückhaltung,
  • Begründung zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes von 2025 zu Flächen für die Landwirtschaft und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen und landwirtschaftliche Fläche),
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 404 und zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes von 2025 mit Biotoptypenkartierung vom Juni 2024 zu Wallheckenschutz und -neuanlagen, Schallschutz und Schattenwurf für Wohnbebauung, Lichtimmissionen, Gräben, Oberflächenentwässerung und Regenrückhaltung, Brutvögeln, Fledermäusen, Grundwasser, Bodenversiegelung, Immissionsschutzwall und externe Ausgleichsfläche Schirum nordwestl. Langfeldweg/südl. Ems-Jade-Kanal,
  • Oberflächenentwässerungskonzept mit Erläuterungsbericht, hydraulischer Berechnung, Längsschnitt und Lageplan von 2025,
  • Brut- und Rastvogelkartierung für Windenergieanlage in Schirum von 2023 und 2024,
  • Brutvogelkartierung für 2. Erweiterung Gewerbegebiet Schirum I von 2023,
  • Fledermauserfassung für Windenergieanlage Schirum von 2024,
  • Fachbeitrag Fledermäuse für 2. Erweiterung Gewerbegebiet Schirum von 2023,
  • Schallgutachten zum Bebauungsplan Nr. 178 von 1994,
  • Schallgutachten zum Bebauungsplan Nr. 241 von 2002,
  • Schallgutachten zum Bebauungsplan Nr. 316 von 2012,
  • Schalltechnische Untersuchung für 2. Erweiterung Gewerbegebiet Schirum I und Windenergieanlage von September und Dezember 2023 mit Stellungnahmen Lärmschutz Wohnhaus Fankeweg von Dezember 2023 und Februar 2024,
  • Schalltechnische Beratung zur 2. Erweiterung Gewerbegebiet Schirum I und Windenergieanlage von Juli und August 2024.

Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen stehe zur Einsicht zur Einsicht zur Verfügung:

  • Stellungnahme Ostfriesische Landschaft von 2024,
  • Stellungnahme Jägerschaft Aurich von 2024,
  • Stellungnahme Landkreis Aurich von 2024,
  • Stellungnahme Landesamt für Bergbau Energie Geologie von 2024,
  • Stellungnahme Gewerbeaufsichtsamt Emden von 2024,
  • Stellungnahme Naturschutzbund Aurich von 2024,
  • Stellungnahme Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband von 2024,
  • Bebauungsplan Nr. 178 Gewerbegebiet Schirum I von 1997 mit Grünordnungsplan von 1995,
  • Bebauungsplan Nr. 316 1. Erweiterung Gewerbegebiet Schirum I von 2014

Schutzgebiete und Schutzobjekte im Bereich möglicher Umweltauswirkungen der Planung:

  • geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG und § 22 Absatz 3 NNatSchG: 2.790 m Wallhecken im gesamten Plangebiet. 

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Aurich, den 03.03.2025
Der Bürgermeister

Feddermann