Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan) sowie bei Satzungen nach § 34 und 35 ist im Baugesetzbuch (BauGB) die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird seit der Änderung des Baugesetzbuches vom 07.07.2023 durch die Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet durchgeführt.

Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und die Planunterlagen im Internet sowie während der jeweiligen Auslegungsfristen zu den Geschäftszeiten (Mo. - Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 - 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, Fachdienst Planung, einsehen.

Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind zu beteiligen.

Die Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, Fachdienst Planung, persönlich abgegeben oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen können auch per E-Mail eingereicht werden. Hierfür hat die Stadt Aurich ein E-Mail-Postfach eingerichtet. Die Stellungnahmen können an die E-Mail-Adresse stellungnahme@stadt.aurich.de gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
hier: Bebauungsplan Nr. 395 „Nördlich Thiel “ und 72. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 08.11.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 395 „Nördlich Thiel“ und die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Das grundlegende Planungsziel ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Ortsteil Middels.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB sind die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 395 „Nördlich Thiel“ und der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum
 

vom 13.01.2025 bis einschließlich 14.02.2025


im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.htmlund gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden.  Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 395 „Nördlich Thiel“ und der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.
 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 395

Geltungsbereich 72. Änderung Flächennutzungsplan

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:
 

  • Planzeichnung zum Vorentwurf zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Begründung zum Vorentwurf der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Planzeichnung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 395
  • Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 395
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 395
  • Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan Nr. 395
  • Detail Anbindung Planstraße – Westerlooger Straße (K122)
  • Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitung B-Plan Nr. 395
  • Biotoptypenplan
  • Klimabaumarten Verwendungsbereich Straßenbäume
  • Klimabaumarten Verwendungsbereich Hausgärten
  • Pflege- und Entwicklungsplan Georgsfelder Moor


Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Aurich, den 06.01.2025
Der Bürgermeister

Feddermann

 


Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08 Vorhaben- und Erschließungsplan „Rahe/Boomweg“ und die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 09.12.2024 die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08 „Rahe/Boomweg“ beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf enthält textliche Festsetzungen, Hinweise und örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht.

Ziel der Bauleitplanung ist die Entwicklung von Wohnbauflächen. Das Planungsgebiet befindet sich südwestlich der Kernstadt Aurich, im Ortsteil Rahe, südlich der Oldersumer Straße.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08 „Rahe/Boomweg“ und der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum 
 

vom 13.01.2025 bis einschließlich 14.02.2025 
 

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.htmlund gemäß § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo.  – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können gem. § 4a Absatz 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Bei der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Geltungsbereiche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08 „Rahe/Boomweg“ und der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
 

Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauungsplan VE 08

Geltungsbereich der 78. Änderung Flächennutzungsplan

Folgende Entwurfsplanunterlagen werden ausgelegt:
 

  • Entwurf der 78. Flächennutzungsplanänderung
  • Begründung zum Entwurf der 78. Flächennutzungsplanänderung
  • Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08 Rahe/Boomweg
  • Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08 Rahe/Boomweg
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08 Rahe/Boomweg und der 78. Flächennutzungsplanänderung
  • Entwässerungskonzept
  • Pflege- und Entwicklungsplan Georgsfelder Moor
  • Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung


Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:

  • Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VE08 von 2024 zu Bodenversiegelung, Entwässerungsmulden, Baumerhaltung, Baumpflanzung, Insektenschutz
  • Vorhaben- und Erschließungsplan zum Bebauungsplan Nr. VE08 von 2024 zu Bodenversiegelung, Entwässerungsmulden, Baumerhaltung, Baumpflanzung
  • Begründung zum Entwurf Bebauungsplan Nr. VE08 von 2024 zu Bodenversiegelung, Entwässerungsmulden, Baumerhaltung, Baumpflanzung, Insektenschutz
  • Umweltbericht zur 78. Änderung Flächennutzungsplan und zum Bebauungsplan Nr. VE08 von 2024 zu Biotoptypen, Plaggenesch, Bodenversiegelung, Entwässerungsmulden, Wallhecken, Baumerhaltung, Baumpflanzung, Insektenschutz, Externausgleich Georgsfelder Moor
  • Oberflächen-Entwässerungskonzept zum Bebauungsplan Nr. VE08 von 2024
  • Pflege- und Entwicklungsplan Georgsfelder Moor von 2015
     

Folgende Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung stehen zur Einsicht zur Verfügung:

  • Stellungnahme vom Ersten Entwässerungsverband Emden vom 25.07.2024
  • Stellungnahme vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 10.07.2024
  • Stellungnahme von der Ostfriesischen Landschaft vom 24.07.2024
  • Stellungnahme der Stadtentwässerung der Stadt Aurich vom 25.07.2024
  • Stellungnahme der NABU vom 25.07.2024
  • Stellungnahme vom Landkreis Aurich vom 24.07.2024
  • Stellungnahme Private Anwender vom 25.07.2024
  • Stellungnahme Private Anwender vom 25.07.2024

 

Schutzgebiete und Schutzobjekte im Bereich möglicher Umweltauswirkungen der Planung:

  • Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG und § 22 Abs. 3 NNatSchG: Wallhecke auf 30 m Länge südöstlich des Plangebietes
  • Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG und § 22 Abs. 1 NNatSchG: 4 Bäume mit Schutz nach der städtischen Baumschutzsatzung


Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, veröffentlicht.

Aurich, den 06.01.2025
Der Bürgermeister

Feddermann