Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen/ -ansiedlungen / -übernahmen in der Innenstadt der Stadt Aurich
Für die Attraktivität der Innenstadt ist es wesentlich, dass bestimmte Schlüsselbranchen bzw. –sortimente im Einzelhandel vorhanden sind, damit ein interessanter Branchenmix sichergestellt ist und Leerstände reduziert werden. Diese Betriebe mit „innenstadtrelevanten Sortimenten“, die planungsrechtlich zulässig sind, fördert die Stadt Aurich gezielt mit der „Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen/ -ansiedlungen / -übernahmen in der Innenstadt der Stadt Aurich“.
Mit der Richtlinie soll ein wirkungsvoller Anreiz für die Stärkung der Innenstadt als vitales Einkaufszentrum geleistet werden. Die Neueröffnung/ Neuansiedlung und auch die Übernahme von Betrieben (Bestandssicherung) in der Innenstadt werden durch diese Richtlinie unterstützt. Das Förderprogramm trägt damit zum Erhalt und zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt von Aurich bei.
Die Gewährung einer Förderung erfolgt unter Anwendung der De-Minimis-Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013, ABI. L 352/1 vom 24.12.2013. Ein Rechtsanspruch kann aus dieser Richtlinie nicht hergeleitet werden. Förderungen können nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen.
-> Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen/ -ansiedlungen / -übernahmen in der Innenstadt der Stadt Aurich [PDF]