Bekanntmachungen

Sitzungstermine

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung
 

 

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aurich

 

Termin:

Donnerstag, 27.02.2025, 17:00 Uhr

 

Ort:

Ratssaal des Rathauses

 Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung der Protokolle (öffentlicher Teil) vom 12.12.2024 und 14.01.2025
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten
Vorlage: 25/012
 7.Vorstellung der neuen Gleichstellungsbeauftragten
 8.Umbesetzung Ausschuss für Schulen und Kultur und Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Beteiligungen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
 9.Bekanntgabe der Aufnahme von Kommunaldarlehen aus der Kreditermächtigung 2024
Vorlage: 25/007
 10.Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 2024
Vorlage: 25/032
 11.Einführung einer Niederschlagswassergebühr
 11.1.Informationen zur Einführung einer Niederschlagswassergebühr; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage: 25/015/1
 11.2.Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hier: Einführung einer Regenwasser-/ Niederschlagsgebühr
Vorlage: ANTRAG 25/009
 12.Neuaufstellung eines Verkehrsentwicklungsplans (SUMP) für die Stadt Aurich – Ostfriesland; Prognosehorizont 2040
Vorlage: 25/004
 13.Standorte der Grundschulen im Ganztag ab 2026
Vorlage: 25/011
 14.71. FNP-Änderung des Flächennutzungsplanes "Ehemalige Blücher-Kaserne"

1. Erörterung und Beschluss zu den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3(2) BauGB und § 4 (2) BauGB

2. Feststellungsbeschluss: Beschluss der 71. Änderung des Flächennutzungsplans und Zustimmung zur Begründung mit Umweltbericht
Vorlage: 25/014
 15.Bebauungsplan Nr. 357 -Osterfeldstraße- in Wiesens, 60. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Abwägungsbeschlüsse
- Satzungsbeschlüsse
Vorlage: 24/187
 16.Bebauungsplan Nr. 310 „östlich Wallstraße“ -  hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage: 25/010
 17.Verkauf eines Gewerbegrundstückes im Gewerbegebiet Schirum III B
Vorlage: 24/244
 18.Berichte und Erklärungen der Fraktionen und Gruppen
 19.Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt
 20.Beantwortung von Anfragen gemäß § 16 der Geschäftsordnung
 21.Einwohnerfragestunde
 22.Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
hier: 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3A „Schlehdornweg“ 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 11.12.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3A „Schlehdornweg“ beschlossen. Das grundlegende Planungsziel ist die Entstehung von Wohneinheiten, um den angespannten Wohnungsmarkt entgegenzuwirken.

Die Stadt Aurich beabsichtigt die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3A „Schlehdornweg“ als Plan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufzustellen. Gem. § 13a BauGB sind die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB anzuwenden. Demnach erfolgt die Aufstellung ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und ohne Umweltbericht gem. § 2a Abs. 2 BauGB. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen. Weiterhin bedarf es keiner zusammenfassenden Erklärung (siehe § 13 Abs. 3 BauGB). 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3A „Schlehdornweg“ mit der dazugehörigen Begründung in dem Zeitraum

vom 17.02.2025 bis einschließlich 21.03.2025 


im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung, Raum 232 eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3A „Schlehdornweg“ ist in den nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. 

 

Geltungsbereich 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3A

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:
- Planzeichnung zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 3A 
- Begründung zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 3A
- Entwässerungskonzept
- Entwässerungskonzept Lageplan
- Entwässerungskonzept Übersichtskarte
- Entwässerungskonzept Schnitt

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden. 

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht. 

Aurich, den 07.02.2025
Erste Stadträtin

i. V. Vorwerk

Erneute Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 321 „Südlich Gasthaushelmer“


Der Rat der Stadt Aurich hat am 13.12.2012 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 321 „südlich Gasthaushelmer“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Begründung als Satzung beschlossen. 

Die Ausfertigung des Bebauungsplans Nr. 321 „Südlich Gasthaushelmer“ hat vor seiner Bekanntmachung zu erfolgen. Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers wird der Bebauungsplan Nr. 321 „Südlich Gasthaushelmer“ im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB hiermit erneut bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 321 „Südlich Gasthaushelmer“ wird damit rückwirkend zum 24.05.2013 in Kraft gesetzt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 321 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.


Der Bebauungsplan mit der Begründung, kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden. 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: 
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften 
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 14.02.2025 tritt der Bebauungsplan Nr. 321 „Südlich Gasthaushelmer“ rückwirkend in Kraft.

Auf die Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2025.html wird hingewiesen. 

Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de zugänglich gemacht.

Aurich, den 07.02.2025
Erste Stadträtin

i. V. Vorwerk

Wahlbekanntmachung Bundestagswahl

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Ankündigung von Vorarbeiten und Kampfmittelsondierungen für die Trassenplanung

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Aurich, Stadt

Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2

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Stadt Aurich                                                                                                                                                                                                           Aurich, den 07.01.2025
Der Bürgermeister

 


Bekanntmachung 
 


In der Stadt Aurich sind zum 01.04.2025 die Ämter der Schiedsfrau bzw. des Schiedsmanns und die der stellvertretenden Schiedsfrau/des stellvertretenden Schiedsmanns neu zu wählen. 

Die Schiedsperson und die Stellvertretung werden jeweils vom Rat der Stadt Aurich auf fünf Jahre gewählt und müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. 

Die Schiedsperson ist dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist. 

Die Schiedsfrau bzw. der Schiedsmann ist ehrenamtlich tätig.

Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt und durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Schiedspersonen sollen mindestens 30 Jahre alt sein und in dem Schiedsamtsbezirk (d. h. innerhalb der Stadt Aurich) ihren Wohnsitz haben. 

Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Wahrnehmung der Aufgaben einer Schiedsperson haben und die aus o. a. Gründen nicht von der Bekleidung bzw. Berufung des Ehrenamtes ausgeschlossen sind, können sich schriftlich bis zum 28.02.2025 beim Ratsbüro der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich bewerben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Aurich www.aurich.de.


Feddermann

Der Anmeldeschluss für die Anmeldung und die Eintragung in die Vormerkliste der Regel- und Integrationskinder in den Kindertagesstätten der Stadt Aurich ist für das Kindergartenjahr 2025/2026 auf den 28.02.2025 festgelegt worden.

Dieses gilt sowohl für die Kinder, die einen Kindergarten besuchen möchten, als auch für die Anmeldung in einer Krippe oder in einem Hort. 

Die Anmeldung der Kinder erfolgt online bei der Stadt Aurich unter http://kiga-anmeldung.aurich.de. Es ist darauf zu achten, dass nach Absendung der Anmeldung eine automatische Bestätigungsmail eintrifft, nur dann war die Anmeldung auch erfolgreich. 

Eine Anmeldung ist nur für Kinder möglich, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Aurich haben. 

Bei der Anmeldung des Kindes für einen Integrationskindergarten sollte zusätzlich der Fachdienst Bildung/Soziales/Sport der Stadt Aurich unter der E-Mailadresse kindergartenverwaltung@stadt.aurich.de von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten in Kenntnis gesetzt werden. 

Nach dem Anmeldeschluss erfolgt die Weitergabe der Wünsche an die jeweiligen Kindertagesstätten. Die Kontaktaufnahme zu den Eltern erfolgt ebenfalls durch die Kindertagesstätten. 

Bauvorbereitende Maßnahmen

Kampfmittelsondierung Landkabeltrasse der Netzanschlusssysteme BalWin4 & LanWin1

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Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung 

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Aurich, Stadt

Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2

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Die Stadt Aurich weist auf die bestehende Streu- und Räumpflicht der Haus- und Grundstückseigentümer gemäß der Straßenreinigungssatzung sowie der Verordnung über Art, Anzahl und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung im Stadtgebiet Aurich hin.

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Öffentliche Bekanntmachung zum Soldatengesetz –
Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gemäß § 58c Soldatengesetz


Gemäß § 58c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung für 2026 erfolgt im März 2025.

Gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) weise ich durch diese öffentliche Bekanntmachung darauf hin, dass die Personen, die im Kalenderjahr 2026 das achtzehnte Lebensjahr vollenden, der Datenübermittlung im Rahmen des § 58c Soldatengesetz widersprechen können.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich zu erklären. Ein entsprechendes Formular zum Widerspruchsrecht ist im Bürgerbüro der Stadt Aurich erhältlich.

Stadt Aurich                                                                                                    Aurich, den 26.09.2024
Sachgebiet Ordnungswesen
Der Bürgermeister
Im Auftrage 

Losse

Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH für die Landkabeltrasse der Offshore Projekte BalWin4 & LanWin1

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