Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 393 „Ehemalige Blücher-Kaserne“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 11.11.2024 die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 393 „Ehemalige Blücher-Kaserne“ beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf enthält textliche Festsetzungen, Hinweise und örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht.
Das Ziel der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen nutzungsgemischten Wohnquartiers auf dem ehemaligen Gelände der Blücher-Kaserne und angrenzenden Freiflächen zu schaffen. Die Fläche soll in das Stadtgefüge integriert und ein weitgehender Gebäudeerhalt der bauzeitlichen, denkmalgeschützten Bestandsgebäude mit entsprechenden Nutzungen wie Wohnen, Dienstleistungen und Gewerbe verwirklicht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 393 „Ehemalige Blücher-Kaserne“ mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung mit der dazugehörigen Begründung in dem Zeitraum
vom 18.11.2024 bis einschließlich 17.12.2024
im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können gem. § 4a Absatz 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 393 „Ehemalige Blücher-Kaserne“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 393
Folgende Entwurfsplanunterlagen werden ausgelegt:
- Entwurf des Bebauungsplans Nr. 393 „Ehemalige Blücher-Kaserne“
- Begründung inklusive Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 393 „Ehemalige Blücher-Kaserne“
- Baumbewertung Stand 2015 und Stand 2022
- Fachstellungnahme Fledermäuse Stand 2015 und Stand 2022
- Fachstellungnahme Fledermäuse Kurzeinschätzung zur Vergleichbarkeit der Erfassungsjahre 2015 und 2022
- Biotoptypenkartierung für das Siedlungsentwicklungskonzept Stand 2017 und Stand 2019
- Brutvogelkartierung
- Übersichtskarte Biotoptypen-Bilanz
- Übersichtskarte Einzelgehölze-Bilanz
- Übersichtskarte Bodenbilanz
- Übersichtskarte Ausgleichmaßnahme – Wiedervernässung von ehemaligen Abtorfungsgebieten, Grünlandextensivierung
- Übersichtskarte Ausgleichsmaßnahme – Anlage von mesophilem Grünland
- Übersichtskarte Ausgleichsmaßnahme – Einzelbaumanpflanzungen
- Übersichtskarte Ausgleichsmaßnahme – Anlage von Feldgehölzen mit anschließender Sukzession
- Übersichtskarte Ausgleichsmaßnahme – Ausgleich von geschütztem Biotop und geschützten Landschaftsbestandteilen
- Artenschutzbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 393
- Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligung
- Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept & vorbereitende Untersuchungen zur Anmeldung in die Städtebauförderung
- Abschlussdokumentation Städtebaulich-freiräumlicher Rahmenplan Blücher-Kaserne
- M&P Geonova GmbH Erfassung und Erstbewertung (Phase I) von kontaminationsverdächtigen Flächen auf der Bundeswehrliegenschaft Blücher-Kaserne Aurich
- Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz: Stellungnahme Erfassung und Erstbewertung (Phase I) zum Bericht von M&P Geonova GmbH
- Golder Associates Abschlussbericht Orientierende Untersuchung Phase IIa
- Stellungnahme zu Phase IIa-2 von der Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz (NLBL)
- Detailuntersuchung der ehemaligen Blücher-Kaserne
- Stellungnahme zu Phase IIb von der Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz (NLBL)
- Böker und Partner: Begutachtung der Verkehrsflächen (Fläche A)
- Kampfmittelbeseitigung Ergebnis der beantragten Luftbildauswertung
- Schalltechnisches Gutachten der IEL
- Verkehrsuntersuchung für die Blücher-Kaserne Stand 2016 und Stand 2024
- Entwässerungskonzept
- Kurzbericht der Vorbemessung zur hydraulischen Berechnung zum Entwässerungskonzept
- Anhang 1.1 KOSTRA Niederschlagshöhen
- Anhang 1.2 KOSTRA Modellregen
- Anhang 2 Örtliche Regendaten zur Bemessung nach Arbeitsblatt DWA-A 138
- Anhang 3 Auszug aus der Hystem-Bilanz des Berechnungsmodells
- Anhang 4 EXTRAN Ergebnisbericht Modellregen Euler Typ II D540T3+uc mit Übersicht der Berechnung T3
- Anhang 5 EXTRAN Ergebnisbericht Modellregen Euler Typ II D540T10+uc mit Übersicht der Berechnung T10
- Anhang 6 EXTRAN Ergebnisbericht Modellregen Euler Typ II D540T30+uc mit Übersicht der Berechnung T30
- Anhang 7 EXTRAN Ergebnisbericht Simulation Bypass D540T3+uc mit Übersicht der Berechnung Bypass T3
- Anhang 8 Berechnung des SW-Abflusses
- Anhang 9 Bewertungsverfahren nach Merkblatt DWA-M 153
Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:
- Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 393 mit textlichen Festsetzungen von 2024 zu Baumpflanzungen, Biotopschutz Sumpfwald Stillgewässer Wiesenflächen und Ausgleichsmaßnahmen Wallhecke Magerrasen,
- Begründung und Umweltbericht (UB) zum Bebauungsplan Nr. 393 von 2024 zu Denkmalschutz, Biotopschutz, Altlasten, Schallschutz, Wiesenpflege, Freiflächenbeleuchtung, Baumhöhlungen, Oberflächenentwässerung, Sumpfwald, Baumschutz, Baumfällungen, Brutvögeln, Fledermäusen, Insekten, Grundwasser und Bodenversiegelung, Klimaanpassung, Baumpflanzungen und Ausgleichsmaßnahmen
- Anlagen 1 und 2 zum UB Baumbewertungen von 2015 und von 2022,
- Anlagen 3 und 4 zum UB Fachstellungnahmen Fledermäuse von 2015 und von 2022,
- Anlage 4 zum UB Kurzeinschätzung zur Vergleichbarkeit Fledermauserfassung 2015 und 2022,
- Anlage 5 zum UB Biotoptypenkartierung zum Siedlungsentwicklungskonzept von 2017 und von 2019,
- Anlage 6 zum UB Brutvögel Bestandsaufnahme Nordteil von 2021,
- Karte 1.1 zum UB Biotoptypen-Bilanz von 2024,
- Karte 1.2 zum UB Einzelgehölze-Bilanz von 2024,
- Karte 2 zum UB Bodeneingriff Bilanzierung von 2024,
- Karte 3 zum UB Ausgleichsmaßnahmen M1a Hochmoorvernässung M1b Grünlandextensivierung Georgsfeld von 2024,
- Karte 4 zum UB Ausgleichsmaßnahme M2 Grünlandextensivierung Schirum von 2024,
- Karte 5 zum UB Ausgleichsmaßnahme M4 Einzelbaumpflanzungen Kernstadt von 2024,
- Karte 6 zum UB Ausgleichsmaßnahme M5 Feldgehölzentwicklung Middels von 2024,
- Karte 7 zum UB Ausgleichsmaßnahmen M3 Magerrasen und M6 Wallhecke Kernstadt von 2024,
- Anlage 7 zum UB Artenschutzbeitrag von 2024,
- Erfassung und Bewertung kontaminationsverdächtiger Flächen (KFV) Phase I von 2013,
- Orientierende Untersuchung KFV Phase IIa Blücherkaserne von 2021,
- Stellungnahme NLBL Hannover zu KFV Phase IIa von 2021,
- Detailuntersuchung KFV Phase IIb Blücherkaserne von 2022,
- Stellungnahme NLBL Hannover zu KFV Phase IIb von 2022,
- Altlasten-Begutachtung der Verkehrsflächen von 2019,
- Kampfmittelbeseitigung Ergebnis der beantragten Luftbildauswertung von 2024,
- Schalltechnisches Gutachten von 2024 zu Sportlärm und Verkehrslärm,
- Entwässerungsplanung Entwässerungskonzept von 2024,
- Entwässerungsplanung Kurzbericht der Vorbemessung zum Entwässerungskonzept mit Anhängen 1.1 und 1.2 und 2 und 3 und 4.1 und 4.2 und 5.1 und 5.2 und 6.1 und 6.2 und 7.1 und 7.2 und 8 und 9 von 2024.
Folgende weitere Unterlagen stehen zur Einsicht zur Verfügung:
- Fachliche Stellungnahme zum Vorkommen von Ameisenbläulingen von 2022,
- Siedlungsentwicklungskonzept
- Anlagen zur Genehmigungsplanung der Entwässerung
- Entwässerungsplanung Genehmigungsplanung Lagepläne Grundriss Schnitte von 2024,
- Stellungnahme des Landkreises Aurich von 2022,
- Stellungnahme des NLWKN Aurich von 2022,
- Stellungnahme der Ostfriesischen Landschaft von 2022,
- Stellungnahme des Naturschutzbundes Aurich von 2022,
- Stellungnahme des OOWV von 2022
Schutzgebiete und Schutzobjekte im Bereich möglicher Umweltauswirkungen der Planung:
- geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG und § 22 Absatz 1 NNatSchG: 399 Stück Großbaumbestand im Plangebiet,
- geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG und § 22 Absatz 3 NNatSchG: 525 m Wallhecken am Nordrand und am Westrand des Plangebietes,
- geschützte Biotope nach § 30 Absatz 2 BNatSchG: drei naturnahe Stillgewässer im Plangebiet,
- geschützte Biotope nach § 30 Absatz 2 BNatSchG und § 24 Abs. 2 Nr. 3 NNatSchG: 62 ha mesophiles Grünland im Zentrum des Plangebietes,
- geschützter Biotop nach § 30 Absatz 2 BNatSchG: Magerrasen am Südrand des Plangebietes und
- geschützer Biotop nach § 30 Absatz 2 BNatSchG: Sumpfwald im Landesforst Eickebusch nördlich des Plangebietes.
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, veröffentlicht.
Aurich, den 12.11.2024
Der Bürgermeister
Feddermann