Bekanntmachungen

Sitzungstermine

- Keine aktuellen Termine - 

Öffentliche Bekanntmachungen

Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung 

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Aurich, Stadt

Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2

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Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 295 „EEZ“

Der Rat der Stadt Aurich hat am 11.10.2012 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 295 „EEZ“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Begründung als Satzung beschlossen. 

Die Ausfertigung des Bebauungsplans Nr. 295 „EEZ“ hat vor seiner Bekanntmachung zu erfolgen. Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers wird der Bebauungsplan Nr. 295 „EEZ“ im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB hiermit erneut bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 295 „EEZ“ wird damit rückwirkend zum 22.02.2013 in Kraft gesetzt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 295 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

Der Bebauungsplan mit der Begründung, kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden. 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: 

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 13.12.2024 tritt der Bebauungsplan Nr. 295 “EEZ“ rückwirkend in Kraft.

Auf die Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2024.html wird hingewiesen. 

Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste zugänglich gemacht. 

Aurich, den 09.12.2024
Der Bürgermeister 

Feddermann 

Informationen zu Drohnenbefliegungen

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) informiert im Rahmen der Transparenz- und Informationspflichten gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung

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Satzungsänderung der Jagdgenossenschaft Georgsfeld 

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Bekanntmachung zum Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der ±525-kV-DC-Leitung NOR-9-3 (BalWin4), Abschnitt Landtrasse – Konverterstation Unterweser bis Anlandungspunkt Dornumergrode

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Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der ±525-kV-DC-Leitung NOR-12-1 (LanWin1), Abschnitt Landtrasse – Konverterstation Unterweser bis Anlandungspunkt Dornumergrode

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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
hier: Bebauungsplan Nr. 399 „Langefeld/Nördlich Hohehan“ und 79. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 05.02.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 399 „Langefeld/Nördlich Hohehan“ und die 79. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Das grundlegende Planungsziel ist die Entwicklung eines Wohnbaugebietes.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB sind die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 399 „Langefeld/Nördlich Hohehan“ und der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum

 

vom 25.11.2024 bis einschließlich 03.01.2025

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden.  Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 399 „Langefeld/Nördlich Hohehan“ und der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt. 

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 399

Geltungsbereich 79. Änderung Flächennutzungsplan

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:

- Planzeichnung zum Vorentwurf zur 79. Änderung des Flächennutzungsplanes

- Begründung zum Vorentwurf der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes

- Planzeichnung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 399

- Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 399

- Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 399 und zur 79. Änderung des Flächennutzungsplanes

- Oberflächenentwässerungskonzept

- Biotoptypenkartierung

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Aurich, den 18.11.2024
Der Bürgermeister

Feddermann

Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 393 „Ehemalige Blücher-Kaserne“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) 
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 11.11.2024 die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 393 „Ehemalige Blücher-Kaserne“ beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf enthält textliche Festsetzungen, Hinweise und örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht.

Das Ziel der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen nutzungsgemischten Wohnquartiers auf dem ehemaligen Gelände der Blücher-Kaserne und angrenzenden Freiflächen zu schaffen. Die Fläche soll in das Stadtgefüge integriert und ein weitgehender Gebäudeerhalt der bauzeitlichen, denkmalgeschützten Bestandsgebäude mit entsprechenden Nutzungen wie Wohnen, Dienstleistungen und Gewerbe verwirklicht werden. 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 393 „Ehemalige Blücher-Kaserne“ mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung mit der dazugehörigen Begründung in dem Zeitraum 

vom 18.11.2024 bis einschließlich 17.12.2024 

 

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo.  – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können gem. § 4a Absatz 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 393 „Ehemalige Blücher-Kaserne“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 393

Folgende Entwurfsplanunterlagen werden ausgelegt:

  • Entwurf des Bebauungsplans Nr. 393 „Ehemalige Blücher-Kaserne“
  • Begründung inklusive Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 393 „Ehemalige Blücher-Kaserne“
  • Baumbewertung Stand 2015 und Stand 2022
  • Fachstellungnahme Fledermäuse Stand 2015 und Stand 2022
  • Fachstellungnahme Fledermäuse Kurzeinschätzung zur Vergleichbarkeit der Erfassungsjahre 2015 und 2022
  • Biotoptypenkartierung für das Siedlungsentwicklungskonzept Stand 2017 und Stand 2019
  • Brutvogelkartierung
  • Übersichtskarte Biotoptypen-Bilanz
  • Übersichtskarte Einzelgehölze-Bilanz
  • Übersichtskarte Bodenbilanz
  • Übersichtskarte Ausgleichmaßnahme – Wiedervernässung von ehemaligen Abtorfungsgebieten, Grünlandextensivierung
  • Übersichtskarte Ausgleichsmaßnahme – Anlage von mesophilem Grünland
  • Übersichtskarte Ausgleichsmaßnahme – Einzelbaumanpflanzungen
  • Übersichtskarte Ausgleichsmaßnahme – Anlage von Feldgehölzen mit anschließender Sukzession
  • Übersichtskarte Ausgleichsmaßnahme – Ausgleich von geschütztem Biotop und geschützten Landschaftsbestandteilen
  • Artenschutzbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 393
  • Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligung
  • Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept & vorbereitende Untersuchungen zur Anmeldung in die Städtebauförderung
  • Abschlussdokumentation Städtebaulich-freiräumlicher Rahmenplan Blücher-Kaserne
  • M&P Geonova GmbH Erfassung und Erstbewertung (Phase I) von kontaminationsverdächtigen Flächen auf der Bundeswehrliegenschaft Blücher-Kaserne Aurich
  • Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz: Stellungnahme Erfassung und Erstbewertung (Phase I) zum Bericht von M&P Geonova GmbH
  • Golder Associates Abschlussbericht Orientierende Untersuchung Phase IIa
  • Stellungnahme zu Phase IIa-2 von der Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz (NLBL)
  • Detailuntersuchung der ehemaligen Blücher-Kaserne
  • Stellungnahme zu Phase IIb von der Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz (NLBL)
  • Böker und Partner: Begutachtung der Verkehrsflächen (Fläche A)
  • Kampfmittelbeseitigung Ergebnis der beantragten Luftbildauswertung
  • Schalltechnisches Gutachten der IEL
  • Verkehrsuntersuchung für die Blücher-Kaserne Stand 2016 und Stand 2024
  • Entwässerungskonzept
  • Kurzbericht der Vorbemessung zur hydraulischen Berechnung zum Entwässerungskonzept
  • Anhang 1.1 KOSTRA Niederschlagshöhen
  • Anhang 1.2 KOSTRA Modellregen
  • Anhang 2 Örtliche Regendaten zur Bemessung nach Arbeitsblatt DWA-A 138
  • Anhang 3 Auszug aus der Hystem-Bilanz des Berechnungsmodells
  • Anhang 4 EXTRAN Ergebnisbericht Modellregen Euler Typ II D540T3+uc mit Übersicht der Berechnung T3
  • Anhang 5 EXTRAN Ergebnisbericht Modellregen Euler Typ II D540T10+uc mit Übersicht der Berechnung T10
  • Anhang 6 EXTRAN Ergebnisbericht Modellregen Euler Typ II D540T30+uc mit Übersicht der Berechnung T30
  • Anhang 7 EXTRAN Ergebnisbericht Simulation Bypass D540T3+uc mit Übersicht der Berechnung Bypass T3
  • Anhang 8 Berechnung des SW-Abflusses
  • Anhang 9 Bewertungsverfahren nach Merkblatt DWA-M 153

Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:

  • Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 393 mit textlichen Festsetzungen von 2024 zu Baumpflanzungen, Biotopschutz Sumpfwald Stillgewässer Wiesenflächen und Ausgleichsmaßnahmen Wallhecke Magerrasen,
  • Begründung und Umweltbericht (UB) zum Bebauungsplan Nr. 393 von 2024 zu Denkmalschutz, Biotopschutz, Altlasten, Schallschutz, Wiesenpflege, Freiflächenbeleuchtung, Baumhöhlungen, Oberflächenentwässerung, Sumpfwald, Baumschutz, Baumfällungen, Brutvögeln, Fledermäusen, Insekten, Grundwasser und Bodenversiegelung, Klimaanpassung, Baumpflanzungen und Ausgleichsmaßnahmen
  • Anlagen 1 und 2 zum UB Baumbewertungen von 2015 und von 2022,
  • Anlagen 3 und 4 zum UB Fachstellungnahmen Fledermäuse von 2015 und von 2022,
  • Anlage 4 zum UB Kurzeinschätzung zur Vergleichbarkeit Fledermauserfassung 2015 und 2022,
  • Anlage 5 zum UB Biotoptypenkartierung zum Siedlungsentwicklungskonzept von 2017 und von 2019,
  • Anlage 6 zum UB Brutvögel Bestandsaufnahme Nordteil von 2021,
  • Karte 1.1 zum UB Biotoptypen-Bilanz von 2024,
  • Karte 1.2 zum UB Einzelgehölze-Bilanz von 2024,
  • Karte 2 zum UB Bodeneingriff Bilanzierung von 2024,
  • Karte 3 zum UB Ausgleichsmaßnahmen M1a Hochmoorvernässung M1b Grünlandextensivierung Georgsfeld von 2024,
  • Karte 4 zum UB Ausgleichsmaßnahme M2 Grünlandextensivierung Schirum von 2024,
  • Karte 5 zum UB Ausgleichsmaßnahme M4 Einzelbaumpflanzungen Kernstadt von 2024,
  • Karte 6 zum UB Ausgleichsmaßnahme M5 Feldgehölzentwicklung Middels von 2024,
  • Karte 7 zum UB Ausgleichsmaßnahmen M3 Magerrasen und M6 Wallhecke Kernstadt von 2024,
  • Anlage 7 zum UB Artenschutzbeitrag von 2024,
  • Erfassung und Bewertung kontaminationsverdächtiger Flächen (KFV) Phase I von 2013,
  • Orientierende Untersuchung KFV Phase IIa Blücherkaserne von 2021,
  • Stellungnahme NLBL Hannover zu KFV Phase IIa von 2021,
  • Detailuntersuchung KFV Phase IIb Blücherkaserne von 2022,
  • Stellungnahme NLBL Hannover zu KFV Phase IIb von 2022,
  • Altlasten-Begutachtung der Verkehrsflächen von 2019,
  • Kampfmittelbeseitigung Ergebnis der beantragten Luftbildauswertung von 2024,
  • Schalltechnisches Gutachten von 2024 zu Sportlärm und Verkehrslärm,
  • Entwässerungsplanung Entwässerungskonzept von 2024,
  • Entwässerungsplanung Kurzbericht der Vorbemessung zum Entwässerungskonzept mit Anhängen 1.1 und 1.2 und 2 und 3 und 4.1 und 4.2 und 5.1 und 5.2 und 6.1 und 6.2 und 7.1 und 7.2 und 8 und 9 von 2024.

Folgende weitere Unterlagen stehen zur Einsicht zur Verfügung:

  • Fachliche Stellungnahme zum Vorkommen von Ameisenbläulingen von 2022,
  • Siedlungsentwicklungskonzept
  • Anlagen zur Genehmigungsplanung der Entwässerung
  • Entwässerungsplanung Genehmigungsplanung Lagepläne Grundriss Schnitte von 2024,
  • Stellungnahme des Landkreises Aurich von 2022,
  • Stellungnahme des NLWKN Aurich von 2022,
  • Stellungnahme der Ostfriesischen Landschaft von 2022,
  • Stellungnahme des Naturschutzbundes Aurich von 2022,
  • Stellungnahme des OOWV von 2022

Schutzgebiete und Schutzobjekte im Bereich möglicher Umweltauswirkungen der Planung:

  • geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG und § 22 Absatz 1 NNatSchG:  399 Stück Großbaumbestand im Plangebiet,
  • geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG und § 22 Absatz 3 NNatSchG:  525 m Wallhecken am Nordrand und am Westrand des Plangebietes,
  • geschützte Biotope nach § 30 Absatz 2 BNatSchG: drei naturnahe Stillgewässer im Plangebiet,
  • geschützte Biotope nach § 30 Absatz 2 BNatSchG und § 24 Abs. 2 Nr. 3 NNatSchG:  62 ha mesophiles Grünland im Zentrum des Plangebietes,
  • geschützter Biotop nach § 30 Absatz 2 BNatSchG:  Magerrasen am Südrand des Plangebietes und
  • geschützer Biotop nach § 30 Absatz 2 BNatSchG:  Sumpfwald im Landesforst Eickebusch nördlich des Plangebietes.

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, veröffentlicht.

Aurich, den 12.11.2024
Der Bürgermeister

Feddermann

Die Stadt Aurich weist auf die bestehende Streu- und Räumpflicht der Haus- und Grundstückseigentümer gemäß der Straßenreinigungssatzung sowie der Verordnung über Art, Anzahl und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung im Stadtgebiet Aurich hin.

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Öffentliche Bekanntmachung zum Soldatengesetz –
Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gemäß § 58c Soldatengesetz


Gemäß § 58c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung für 2026 erfolgt im März 2025.

Gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) weise ich durch diese öffentliche Bekanntmachung darauf hin, dass die Personen, die im Kalenderjahr 2026 das achtzehnte Lebensjahr vollenden, der Datenübermittlung im Rahmen des § 58c Soldatengesetz widersprechen können.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich zu erklären. Ein entsprechendes Formular zum Widerspruchsrecht ist im Bürgerbüro der Stadt Aurich erhältlich.

Stadt Aurich                                                                                                    Aurich, den 26.09.2024
Sachgebiet Ordnungswesen
Der Bürgermeister
Im Auftrage 

Losse

Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH für die Landkabeltrasse der Offshore Projekte BalWin4 & LanWin1

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Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung 

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Aurich, Stadt

Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2

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Ankündigung von Vorarbeiten und Kampfmittelsondierungen für die Trassenplanung der Amprion Offshore GmbH

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeine Aurich, Stadt

Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2

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Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

 

Durchführung eines Bieterverfahrens zur Veräußerung eines bebauten Grundstücks


Die Stadt Aurich führt ein Bieterverfahren mit der Absicht durch, folgendes Objekt zu veräußern:

Flurstück 96 der Flur 3 der Gemarkung Aurich zur Größe von 733 m², Brunsstraße 11 in 26603 Aurich. Der Grundbesitz ist bebaut mit einem Einfamilienhaus mit Anbau und Garage (Baujahr ca. 1930). 

Weitere Informationen können der Homepage der Stadt Aurich entnommen werden unter:
https://www.aurich.de/buergerinformation/bekanntmachungen.html

Aurich, den 23. Oktober 2024

gez. Feddermann

-Feddermann, Bürgermeister-

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Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
 

Durchführung eines Bieterverfahrens zur Veräußerung eines bebauten Grundstücks
 

Die Stadt Aurich führt ein Bieterverfahren mit der Absicht durch, folgendes Objekt zu veräußern:

Flurstück 44/3 der Flur 2 der Gemarkung Sandhorst zur Größe von 1.500 m², Kreihüttenmoorweg 45 in 26607 Aurich-Sandhorst. Der Grundbesitz ist bebaut mit einem Einfamilienhaus mit Anbau und Garage (Haus und Garage Baujahr ca. 1966, Anbau Baujahr ca. 1973). 

Weitere Informationen können der Homepage der Stadt Aurich entnommen werden unter:
https://www.aurich.de/buergerinformation/bekanntmachungen.html

Aurich, den 23. Oktober 2024

gez. Feddermann

-Feddermann, Bürgermeister-

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Bauleitplanungen

Ratsinformation

Serviceportal

Anträge bequem online stellen! Im Serviceportal OpenRathaus werden verschiedene Dienstleistungen der Stadt Aurich online angeboten. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Mehr erfahren