Bekanntmachungen

Sitzungstermine

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung
 

 

öffentliche Sitzung des Ortsrates Walle

 

Termin:

Donnerstag, 27.03.2025, 18:30 Uhr

 

Ort:

Sportheim bei der Grundschule in Walle, Wallster Loog, 26607 Aurich

 


Vor der Sitzung findet eine Straßen- und Wegebereisung statt.

Treffpunkt: 17:00 Uhr, Grundschule in Walle

 

  Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung des Protokolls vom 12.02.2025
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Beratung und Beschlussfassung über die vorherige Straßen- und Wegebereisung
 7.Maibaum 2025
 8.Sachstand Bebauung im Ortsteil Walle
 9.Kenntnisgaben
 10.Berichte, Wünsche, Anregungen
 11.Anfragen an die Verwaltung
 12.Einwohnerfragestunde
 13.Schließung der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung

 

 

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verkehr

 

Termin:

Donnerstag, 03.04.2025, 17:00 Uhr

 

Ort:

ENERGIE ERLEBNIS ZENTRUM Ostfriesland,  - Seminarraum 1 -, Osterbusch 2, 26607 Aurich

 Tagesordnung:

 1.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 2.Genehmigung des Protokolls vom 06.02.2025
 3.Feststellung der Tagesordnung
 4.Einwohnerfragestunde
 5.Kenntnisgaben der Verwaltung
 6.Erneuerung der städtischen Straße „Südeweg“ in einem Teilabschnitt
Vorlage: 25/063
 7.Einführung Klima-Taler
 7.1.Antrag der Ratsfrau Heidrun Weber, hier: Einführung eines Klima-Talers
Vorlage: ANTRAG 25/001
 7.2.Einführung der Klimataler-App in der Stadt Aurich
Vorlage: 25/067
 8.Beschluss der kommunalen Wärmeplanung - Vorlage: 25/065
 9.Antragstellung bei der AGFK Niedersachsen / Bremen e.V. zur Zertifizierung als „Fahrradfreundliche Kommune“
Vorlage: 25/029
 10.Mitfahrbänke in Aurich - Vorlage: 25/005
 11.Initiative der Anrufbusnutzer zum Erhalt des Anrufbusses in der Stadt Aurich - Vorlage: 25/060
 12.Anfragen an die Verwaltung
 13.Einwohnerfragestunde
 14.Schließung der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Öffentliche Bekanntmachungen

                                                                                                                                                                                                                Aurich, 25.03.2025

Stadt Aurich
Der Bürgermeister


 

Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft 



Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass vom 1. April bis zum 15. Juli Hunde in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden dürfen. Das freie Laufenlassen von Hunden ist in dieser Zeit grundsätzlich untersagt. In diesem Zeitraum ist die sogenannte Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, in der das Wild sowie die sonstigen frei lebenden Tiere vor Beunruhigung besonders zu schützen sind.

Ausnahmen gibt es für Jagdhunde, Rettungs- oder Hütehunde, Hunde der Polizei und der Bundespolizei oder des Zolls, wenn sich diese Hunde im Einsatz befinden. Eine Ausnahme gilt ferner für ausgebildete Blindenführhunde.

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung können vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Leinenpflicht mit einer Geldbuße geahndet werden.

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Kirchdorf am 28.03.2025 um 19.00 Uhr im Vereinsheim BV “Nei hum” Kirchdorf e. V. 

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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich, Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 404 „Erweiterung Gewerbegebiet Schirum“ und die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 24.02.2025 die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 404„Erweiterung Gewerbegebiet Schirum“ und der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Im Zuge der Beteiligung wurde das Verfahren auf eine Angebotsplanung umgestellt, sodass aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VE 07 der Bebauungsplan Nr. 404 geworden ist. 

Ziel der Bauleitplanung ist die Erweiterung eines ansässigen Gewerbetriebes im Ortsteil Schirum. 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 404 „Erweiterung Gewerbegebiet Schirum“ und der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum 

vom 10.03.2025 bis einschließlich 13.04.2025

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden.  Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 404 „Erweiterung Gewerbegebiet Schirum“ und der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.


Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 404

Geltungsbereich der 76. Änderung Flächennutzungsplan

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus
- Entwurf der 76. Flächennutzungsplanänderung
- Begründung zum Entwurf der 76. Flächennutzungsplanänderung
- Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 404
- Begründung zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 404
- Umweltbericht
- Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung
- Lageplan Erschliessung
- Lageplan Erschliessung Gesamt
- Erschliessung Längsschnitt
- Oberflächenentwässerungskonzept
- Bodengutachten
- Laborprotokoll Boden
- Probenahmeprotokoll Boden
- Prüfbericht Boden
- Biotoptypenkartierung
- Brutvogelkartierung Gewerbe
- Brutvogelkartierung Windenergie
- Fachbeitrag Fledermäuse
- Fledermauserfassung
- Übersicht Aufhebungen angrenzende Bebauungspläne
- Erste Berechnungsergebnisse des IEL
- Schalltechnische Berechnungen von Dezember 2023
- Schalltechnische Berechnungen von Juli 2024
- Schalltechnische Berechnungen von August 2024
- Schallgutachten zum B-Plan Nr. 178
- Schallgutachten zum B-Plan Nr. 241
- Schallgutachten zum B-Plan Nr. 316
- Stellungnahme der Kanzlei Berghaus, Duin & Kollegen von Dezember 2023
- Stellungnahme der Kanzlei Berghaus, Duin & Kollegen von Februar 2024

Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:
- Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 404 mit textlichen Festsetzungen von 2025 zu Bodenversiegelung, Wallheckenschutz, Wallheckenneuanlagen, Schallschutz, Immissionsschutzwall, Gehölzerhaltung und –Anpflanzung, Grundwasserschutz, Regenrückhaltung, Gewässerverlust und – neuanlage, Immissionsschutzwall, Windenergieanlage und interne Ausgleichsmaßnahme Streuobstwiesen,
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 404 von 2025 zu Wallheckenschutz, Schallschutz und Schattenwurf für Wohngebäude, Gehölzerhaltung, Grabenerhaltung, Grundwasserschutz, Immissionsschutzwall und Regenrückhaltung,
- Begründung zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes von 2025 zu Flächen für die Landwirtschaft und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen und landwirtschaftliche Fläche),
- Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 404 und zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes von 2025 mit Biotoptypenkartierung vom Juni 2024 zu Wallheckenschutz und -neuanlagen, Schallschutz und Schattenwurf für Wohnbebauung, Lichtimmissionen, Gräben, Oberflächenentwässerung und Regenrückhaltung, Brutvögeln, Fledermäusen, Grundwasser, Bodenversiegelung, Immissionsschutzwall und externe Ausgleichsfläche Schirum nordwestl. Langfeldweg/südl. Ems-Jade-Kanal,
- Oberflächenentwässerungskonzept mit Erläuterungsbericht, hydraulischer Berechnung, Längsschnitt und Lageplan von 2025,
- Brut- und Rastvogelkartierung für Windenergieanlage in Schirum von 2023 und 2024,
- Brutvogelkartierung für 2. Erweiterung Gewerbegebiet Schirum I von 2023,
- Fledermauserfassung für Windenergieanlage Schirum von 2024,
- Fachbeitrag Fledermäuse für 2. Erweiterung Gewerbegebiet Schirum von 2023,
- Schallgutachten zum Bebauungsplan Nr. 178 von 1994,
- Schallgutachten zum Bebauungsplan Nr. 241 von 2002,
- Schallgutachten zum Bebauungsplan Nr. 316 von 2012,
- Schalltechnische Untersuchung für 2. Erweiterung Gewerbegebiet Schirum I und Windenergieanlage von September und Dezember 2023 mit Stellungnahmen Lärmschutz Wohnhaus Fankeweg von Dezember 2023 und Februar 2024,
- Schalltechnische Beratung zur 2. Erweiterung Gewerbegebiet Schirum I und Windenergieanlage von Juli und August 2024.

Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen stehe zur Einsicht zur Einsicht zur Verfügung:
- Stellungnahme Ostfriesische Landschaft von 2024,
- Stellungnahme Jägerschaft Aurich von 2024,
- Stellungnahme Landkreis Aurich von 2024,
- Stellungnahme Landesamt für Bergbau Energie Geologie von 2024,
- Stellungnahme Gewerbeaufsichtsamt Emden von 2024,
- Stellungnahme Naturschutzbund Aurich von 2024,
- Stellungnahme Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband von 2024,
- Bebauungsplan Nr. 178 Gewerbegebiet Schirum I von 1997 mit Grünordnungsplan von 1995,
- Bebauungsplan Nr. 316 1. Erweiterung Gewerbegebiet Schirum I von 2014

Schutzgebiete und Schutzobjekte im Bereich möglicher Umweltauswirkungen der Planung:
- geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG und § 22 Absatz 3 NNatSchG: 2.790 m Wallhecken im gesamten Plangebiet.

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Aurich, den 03.03.2025
Der Bürgermeister

Feddermann

Stadt Aurich                                                                                                                                                                                   Aurich, den 06.03.2025
Der Bürgermeister 

Bekanntmachung


Die Stadt Aurich wird in der Zeit vom 24.03. – 28.03.2025 auf den städtischen Friedhöfen in Sandhorst, Brockzetel, Tannenhausen und Walle die aufgestellten Grabmale und sonstige Anlagen auf ihre Standsicherheit kontrollieren. Diese Kontrolle wird durch Bedienstete des städtischen Betriebshofes durchgeführt. Insbesondere nach der Frostperiode ist diese Überprüfung notwendig, wobei hier besonders ältere Grabsteine, welche schon seit Jahren extremen Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, zum Teil nicht erkennbare aber nicht unerhebliche Mängel aufweisen können.

Wird ein solcher Mangel festgestellt, so hat die für die Unterhaltung des Grabes verantwortliche Person unverzüglich für Abhilfe zu sorgen. Sie ist ansonsten für jeden Schaden haftbar, der durch das Umfallen eines Grabmales oder einer sonstigen baulichen Anlage oder durch das Abstürzen von Teilen davon verursacht wird. Bei Gefahr im Verzug können die Bediensteten des Betriebshofes direkt Sicherungsmaßnahmen vor Ort treffen. Hierzu kann unter anderem das Umlegen von Grabsteinen oder die Absperrung des Grabes gehören. Wird der gefährliche Zustand des Grabes trotz einer schriftlichen Aufforderung der Stadt nicht innerhalb der gesetzten Frist von dem Verantwortlichen beseitigt, so kann die Stadt Aurich die Gefahr auf Kosten des Verantwortlichen durch einen Dritten beseitigen lassen.

Auf die derzeit gültigen Regelungen der Satzung der Stadt Aurich über die Benutzung der städtischen Friedhöfe und sonstigen Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung) wird hingewiesen.

Im Auftrag

Lücht

Ankündigung von Vorarbeiten und Kampfmittelsondierungen für die Trassenplanung

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Aurich, Stadt

Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2

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Bauvorbereitende Maßnahmen

Kampfmittelsondierung Landkabeltrasse der Netzanschlusssysteme BalWin4 & LanWin1

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Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung 

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Aurich, Stadt

Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2

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Die Stadt Aurich weist auf die bestehende Streu- und Räumpflicht der Haus- und Grundstückseigentümer gemäß der Straßenreinigungssatzung sowie der Verordnung über Art, Anzahl und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung im Stadtgebiet Aurich hin.

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Öffentliche Bekanntmachung zum Soldatengesetz –
Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gemäß § 58c Soldatengesetz


Gemäß § 58c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung für 2026 erfolgt im März 2025.

Gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) weise ich durch diese öffentliche Bekanntmachung darauf hin, dass die Personen, die im Kalenderjahr 2026 das achtzehnte Lebensjahr vollenden, der Datenübermittlung im Rahmen des § 58c Soldatengesetz widersprechen können.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich zu erklären. Ein entsprechendes Formular zum Widerspruchsrecht ist im Bürgerbüro der Stadt Aurich erhältlich.

Stadt Aurich                                                                                                    Aurich, den 26.09.2024
Sachgebiet Ordnungswesen
Der Bürgermeister
Im Auftrage 

Losse

Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH für die Landkabeltrasse der Offshore Projekte BalWin4 & LanWin1

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Übersicht

Bauleitplanungen

Ratsinformation

Serviceportal

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