Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Der Deutsche Bundestag setzt sich aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden, zusammen. 

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag soll als vorgezogene Neuwahl am Sonntag, den 23. Februar 2025 stattfinden. 

Wahlberechtigung

Grundsätzlich sind zur Wahl des Deutschen Bundestags alle Deutschen wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten – also mindestens seit
dem 23. November 2024 – ihren Wohnsitz in Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

Bei einem Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann ebenso eine Wahlberechtigung vorliegen, wenn nach Vollendung des 14. Lebensjahres ein dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bestand und dieser nicht länger als 25 Jahre zurückliegt (Variante 1). Bestand ein solcher Aufenthalt nicht, kann eine Wahlberechtigung aufgrund persönlicher und unmittelbarer Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und entsprechender Betroffenheit bestehen (Variante 2). In den beiden Fällen ist ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen. Bei Variante 1 ist Anlage 2a der Bundeswahlordnung (BWO) zu benutzen, die auch elektronisch an die zuständige Gemeinde übermittelt werden kann; bei Variante 2 ist Anlage 2a BWO zu verwenden, die unterschrieben im Original bei der zuständigen Gemeinde vorliegen muss.

Wahlhelfer gesucht

Um für einen reibungslosen Verlauf der am 23.02.2025 stattfindenden Bundestagswahl in den 47 Wahllokalen im Stadtgebiet sorgen zu können, werden noch ehrenamtliche Wahlhelfer*innen benötigt.
 
Das Wahlehrenamt für die Bundestagswahl dürfen alle im Wahlgebiet lebenden Bürger*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit übernehmen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland gemeldet sind. Außerdem dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Der Einsatz erfolgt in einem der 47 Wahllokale, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Gerne können Sie auch einen Wunscheinsatzort angeben.

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 08.00 – 18.00 Uhr geöffnet. Ein Wahlvorstand sollte grundsätzlich aus acht Personen bestehen. Die Wahlhelfer*innen wechseln sich am Wahltag ab, so dass eine Schicht am Wahltag etwa fünf Stunden dauert. Ab 18.00 Uhr kommen alle Wahlhelfer*innen wieder zusammen und helfen in ihrem Wahllokal bei der Auszählung der Stimmen.

Für die Tätigkeit als Wahlhelfer*in wird noch am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 € bar ausgezahlt.

Das Wahlteam der Stadt Aurich freut sich über jede(n) freiwillige(n) Helfer*in. Bei Interesse melden Sie sich gerne per E-Mail unter  wahlen@stadt.aurich.de  oder telefonisch unter 04941/12- 3130 bei der Stadt Aurich.

 

Wählbarkeitsbescheinigungen und Unterstützungsunterschriften

Die Stadt Aurich möchte ihre Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, dass Wählbarkeitsbescheinigungen und Unterstützungsunterschriften ohne vorherige Terminabsprache im Bürgerbüro abgeholt werden können.

 

Übersicht

Kontaktdaten

Stadt Aurich
Wahlbüro
Bgm.-Hippen-Platz 1
26603 Aurich

Tel.-Nr. (0 49 41) 12 - 31 30 
E-Mail: wahlen@stadt.aurich.de