Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

12. Berichtigung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Gewerbegebiet östlich Dornumer Straße, im Ortsteil Tannenhausen


Der Rat der Stadt Aurich hat den Bebauungsplan Nr. 325 "Gewerbegebiet östlich Donumer Straße" nebst Begründung, in seiner Sitzung am 13.12.2012 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 19 vom 22.05.2015 trat der Bebauungsplan Nr. 325 "Gewerbegebiet östlich Dornumer Straße" in Kraft.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 12. Berichtigung des Flächennutzungsplanes verbindlich.

Der Geltungsbereich der 12. Berichtigung des Flächennutzungsplanes "Gewerbegebiet östlich Dornumer Straße" liegt im Ortsteil Tannenhausen und ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich.

Der Bebauungsplan Nr. 325 wurde im beschleunigten Verfahren gemäß §13a (BauGB) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern.

Im Rahmen der 12. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung des Bebauungsplanes Nr. 325 "Gewerbegebiet östlich Dornumer Straße" gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst.

Die 12. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird im Rathaus der Stadtverwaltung Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich im Fachdienst 21 - Planung, 2. OG unbefristet bereitgehalten und kann von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.

 

Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses und im Internet unter www.aurich.de/Bauen & Wohnen/bauleitplanung.html wird hingewiesen. 

26603 Aurich, den 01.08.2017
Der Bürgermeister
Windhorst


Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

13. Berichtigung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Östlich Jahnstraße/Familienzentrum im Stadtgebiet Aurich

Der Rat der Stadt Aurich hat den Bebauungsplan Nr. 308 "Östlich Jahnstraße/Familienzentrum" nebst Begründung, in seiner Sitzung am 28.05.2015 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 27 vom 24.07.2015 trat der Bebauungsplan Nr. 308 "Östlich Jahnstraße/Familienzentrum" in Kraft.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 13. Berichtigung des Flächennutzungsplanes verbindlich.

Der Geltungsbereich der 13. Berichtigung des Flächennutzungsplanes "Östlich Jahnstraße/Familienzentrum" liegt im Stadtgebiet Aurich und ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich.

Der Bebauungsplan Nr. 308 wurde im beschleunigten Verfahren gemäß §13a (BauGB) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern.

Im Rahmen der 13. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung des Bebauungsplanes Nr. 308 "Östlich Jahnstraße/Familienzentrum" gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst.

Die 13. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird im Rathaus der Stadtverwaltung Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich im Fachdienst 21 - Planung, 2. OG unbefristet bereitgehalten und kann von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.
Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses und im Internet unter www.aurich.de/Bauen & Wohnen/bauleitplanung.html wird hingewiesen. 

26603 Aurich, den 01.08.2017
Der Bürgermeister
Windhorst


Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

16. Berichtigung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Südlich Lüchtenburger Weg im Stadtgebiet Aurich

Der Rat der Stadt Aurich hat den Bebauungsplan Nr. 262 "Südlich Lüchtenburger Weg" nebst Begründung, in seiner Sitzung am 09.07.2015 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 38 vom 09.10.2015 trat der Bebauungsplan Nr. 262 "Südlich Lüchtenburger Weg" in Kraft.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 16. Berichtigung des Flächennutzungsplanes verbindlich.

Der Geltungsbereich der 16. Berichtigung des Flächennutzungsplanes "Südlich Lüchtenburger Weg" liegt im Stadtgebiet Aurich und ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich.

Der Bebauungsplan Nr. 262 wurde im beschleunigten Verfahren gemäß §13a (BauGB) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern.

Im Rahmen der 16. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung des Bebauungsplanes Nr. 262 "Südlich Lüchtenburger Weg" gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst.

Die 16. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird im Rathaus der Stadtverwaltung Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich im Fachdienst 21 - Planung, 2. OG unbefristet bereitgehalten und kann von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.

Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses und im Internet unter www.aurich.de/Bauen & Wohnen/bauleitplanung.html wird hingewiesen.

26603 Aurich, den 01.08.2017
Der Bürgermeister
Windhorst


Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

18. Berichtigung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Schirum, Regenrückhaltebecken (RBB), Dreiecksfläche Fankeweg im Ortsteil Schirum 

Der Rat der Stadt Aurich hat die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 241 "Dreiecksfläche Fankeweg" nebst Begründung, in seiner Sitzung am 08.10.2015 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 7 vom 19.02.2016 trat die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 241 "Dreiecksfläche Fankeweg" in Kraft.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 18. Berichtigung des Flächennutzungsplanes verbindlich.

Der Geltungsbereich der 18. Berichtigung des Flächennutzungsplanes "Dreiecksfläche Fankeweg" liegt im Ortsteil Schirum und ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 241 wurde im beschleunigten Verfahren gemäß §13a (BauGB) durchgeführt.
Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern.

Im Rahmen der 18. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 241 "Dreiecksfläche Fankeweg" gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst.

Die 18. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird im Rathaus der Stadtverwaltung Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich im Fachdienst 21 - Planung, 2. OG unbefristet bereitgehalten und kann von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.

Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses und im Internet unter www.aurich.de/Bauen & Wohnen/bauleitplanung.html wird hingewiesen. 

26603 Aurich, den 01.08.2017
Der Bürgermeister
Windhorst


Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Stadt Aurich 

Inkrafttreten der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die  3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Königsmoor in Spekendorf Nr. 06

Der Rat der Stadt Aurich hat am 15.12.2016 in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Königsmoor in Spekendorf Nr. 06 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 25.08.2017 tritt dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.
 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung liegt  im Rathaus der Stadt Aurich, Fachdienst  Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht unbefristet öffentlich aus. Jedermann kann die vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft erlangen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und

Formvorschriften sowie Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß

§ 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich geltend gemacht worden sind.

Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll,

darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplan im OT Spekendorf ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die der Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB oder der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter www.aurich.de/Bauen & Wohnen/bauleitplanung.html wird hingewiesen.

Aurich, den 21.08.2017
Der Bürgermeister
Windhorst


Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Bekanntmachung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes "Erholungsgebiet Tannenhausen" der Stadt Aurich

Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 03.03.2016 in öffentlicher Sitzung beschlossene 11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 28.09.2017, Az. IV/60.1-2017/7 AUR-11.Änd.-(5/5.3)-kem, gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Der Geltungsbereich der 11. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung am 27.10.2017 wirksam.

Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes sowie der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden bei der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden. Jedermann kann diese Unterlagen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges werden gem. § 215 Abs. 1 Nr. 1 u. 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Planunterlagen sind im Internet unter www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/Bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig.html dauerhaft hinterlegt.

Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses wird hingewiesen.

Aurich, den 25.10.2017
Der Bürgermeister
Windhorst


Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 259/1 (Gewerbe- und Sondergebiet Aurich - Süd)

 
Der Rat der Stadt Aurich hat am 26.02.2009 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 259 (Gewerbe- und Sondergebiet Aurich - Süd) nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt dieser Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Die Bebauungsplanänderung bezieht sich ausdrücklich auf die textlichen Festsetzungen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.

Der Bebauungsplan mit seiner Begründung kann im Rathaus der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Dienststunden  eingesehen werden. Jedermann kann diese Unterlagen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Der Antrag gem. § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person oder Behörde und Träger sonstiger Belange nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 17.11.2017 tritt der Bebauungsplan in Kraft. 

Die Planunterlagen sind im Internet unter  

https://www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig.html dauerhaft hinterlegt.


Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses wird hingewiesen.

Aurich, den 15.11.2017

Der Bürgermeister

-Windhorst-


Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Inkrafttreten der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86  (Industriegebiet NORD)

Der Rat der Stadt Aurich hat am 19.10.2009 in öffentlicher Sitzung die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 (Industriegebiet NORD) nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt dieser Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.


Der Bebauungsplan mit seiner Begründung kann im Rathaus Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 08.12.2017 tritt der Bebauungsplan in Kraft. 

Die Planunterlagen sind dauerhaft im Internet hinterlegt unter: www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/Bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig.html

Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses wird hingewiesen.

Aurich, den 06.12.2017
Der Bürgermeister
Windhorst


Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Industriegebiet NORD, Teil Borsigstraße, im Stadtgebiet Aurich, Ortsteil Sandhorst.

Der Rat der Stadt Aurich hat die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 „Industriegebiet NORD“

nebst Begründung, in seiner Sitzung am 19.10.2009 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 50 vom 08.12.2017 trat die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 „Industriegebiet NORD“ in Kraft.

Der Geltungsbereich der 2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes „Industriegebiet NORD“  liegt im Stadtgebiet Aurich und ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.

 


Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 15.12.2017 tritt die 2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes in Kraft.

Die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 wurde im beschleunigten Verfahren gemäß §13a (BauGB) durchgeführt.

Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern.

Im Rahmen der 2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Nr. 86 „Industriegebiet NORD“ gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst.

Die 2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird im Rathaus der Stadtverwaltung Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich im Fachdienst 21 – Planung, 2. OG unbefristet bereitgehalten und kann von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.

Die Planunterlagen sind dauerhaft im Internet hinterlegt unter: www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/Bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig.html

Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses wird hingewiesen.

Aurich, den 12.12.2017
Der Bürgermeister
Windhorst