Ersatzwallheckenprogramm

Das Ersatzwallheckenprogramm der Stadt Aurich

Durch das Ersatzwallheckenprogramm der Stadt Aurich besteht seit 2008 das Angebot, dass Privateigentümer mit finanziellen Mitteln für die komplette Neuanlage von Wallhecken durch die Stadt Aurich gefördert werden. Durch § 22 (3) des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes geschützte, verloren gehende Wallhecken sind dabei in einem Verhältnis von 1 : 2 ausgeglichen.Wallhecken, die im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen neu aufgesetzt werden, erhalten rechtlich nach der Fertigstellung wiederum den Status gesetzlich geschützter Wallhecken. Das dient der Ergänzung dieser für die Ostfriesische Geest typischen parkähnlichen Wallheckenlandschaft, sowie auch der Bewahrung der vielfältigen ökologischen Wertigkeiten von Wallhecken.

 

Bei vollständiger Durchführung durch den privaten Grundeigentümer kann eine Kostenbeteiligung durch die Stadt von bis zu 7.050 EUR je 100 m Wallhecken-Neuanlage erfolgen. Möglich ist auch eine vollständige (oder anteilige) Herstellung der Wallhecke durch die Stadt Aurich. Dafür werden dann mindestens 1.000 EUR je 100 m Wallhecke für die Flächenbereitstellung und 1.000 EUR je 100 m Länge für die dauerhafte Wallheckenpflege ausgezahlt.

Das städtische Programm wird betreut und abgewickelt über den Fachdienst Klima Umwelt Verkehr der Stadtverwaltung Aurich. Es wird durch Einnahmen nach der Satzung der Stadt über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichsmaßnahmen und durch Einzahlungen von Erschließungsträgern für Ausgleichsmaßnahmen nach städtebaulichen Verträgen für neue Baugebiete in der Stadt Aurich finanziert.

 

Nach Abstimmung mit dem Amt für Landentwicklung in Aurich können vor allem Flächen mit geringer landwirtschaftlicher Bedeutung wie Siedlungsrandlagen oder private Grünanlagen sowie Restgrundstücke oder Randstreifen an Gemeindestraßen für solche Ersatzwallheckenanlagen genutzt werden. Landwirtschaftliche Schläge sollen davon möglichst nicht unterteilt werden. Bestehende Baugebiete, die Bauflächen des Flächennutzungsplanes und die absehbaren Flächen der Siedlungsentwicklung sollen wegen der hohen Nutzungskonflikte jedoch nicht einbezogen werden.

Auch die offene Landschaft der Moorgebiete soll nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Aurich davon ausgenommen werden.

 

Als Gehölzarten sind folgende standortgerechte und in der mittelostfriesischen Geest gebietsheimische Laubgehölze verwendbar: Schwarzerle, Gewöhnliche Felsenbirne, Sandbirke, Moorbirke, Hainbuche, Haselnuss, Eingriffeliger Weißdorn, Europäisches Pfaffenhütchen, Rotbuche, Faulbaum, Esche, Efeu, Waldgeißblatt, Frühe Traubenkirsche, Schlehe, Stieleiche, Hundsrose, Brombeere, Öhrchenweide, Salweide, Grauweide, Schwarzer Holunder, Vogelbeere und Gemeiner Schneeball. Es ist eine Anpflanzung von neun Gehölzen je 10 m Walllänge vorgesehen. Die Maßnahmen zur Wallhecken-Neuanlage sind außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel und der Säugetiere durchzuführen. Diese dauert vom 01.04. bis zum 15.07.

In Ergänzung dazu bietet das Wallhecken-Förderprogramm Ostfriesland der Europäischen Union und des Landes Niedersachsen seit 2007 über die Ostfriesische Landschaft unter dem Link https://www.ostfriesischelandschaft.de/foerderungen/wallhecken/ die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung bei der Wallheckenpflege und der Wallheckeninstandsetzung an.

Informationen

Hier können Sie sich weitere Informationen zum Ersatzwallheckenprogramm herunterladen:

 

 

Kontakt

Stadt Aurich
Fachdienst Klima/Umwelt/Verkehr
Bgm-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich

Ihr Ansprechpartner:
Herr Wulle
Zimmer-Nr.: 214
Tel.-Nr.: 04941/12-26 02