Fördermaßnahme "Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum IV"

Projektbeschreibung

Zusammenfassung

Die Stadt Aurich beabsichtigt die Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum IV (siehe Abbildung 1) sowie die Anbindung des Gesamtgebietes an das überregionale Verkehrsnetz und der Errichtung von Kommunikationsverbindungen. Damit soll die Nachfrage nach gewerblichen Grundstücken in der Region bedient werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 335 umfasst ca. 11,1 ha. Brutto und 8,5 ha Nettogewerbeflächen.

Das Planungsgebiet befindet sich ca. 3 Kilometer südlich vor dem Stadtzentrum der Stadt Aurich, im Ortsteil Schirum. Die bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche umschließt zudem einen landwirtschaftlichen Hof und mehrere Wallhecken. Das Planungsgebiet grenzt im Osten an die Bundesstraße B72 und im Westen an den Mooräckerschloot mit dahinterliegenden landwirtschaftlichen Flächen. Im Norden verläuft die einspurige Erschließungsstraße "Bengenkampsweg" an die angeschlossen wird. Südlich wird die Planungsfläche durch die VOST (Verein Ostfriesischer Stammviehzüchter), einen geplanten Regenrückhaltebecken sowie bestehender Wohnbebauung begrenzt.

Die Erschließung des Planungsgebietes erfolgt aus Richtung Osten über den bestehenden "lehmdobbenweg", der an der Bundesstraße B72 anschließt. Weiterhin ergeben sich zwei Anschlusspunkte an das umliegende Straßennetz. Richtung Süden an den "Lehmdobbenweg" und Richtung Norden an den "Bengenkampsweg".

Die innere Erschließung des Planungsgebietes erfolgt über eine Haupterschließungsstraße mit einer abzweigenden Verbindungsstraße sowie zwei Erschließungsstichen die am Ende jeweils mit einer Wendeanlage ausgestattet sind. Für den östlichen Bereich, der für die gewerbliche Nutzung vorgesehen ist, sind Nebenanlagen für den Fuß- und Radverkehr vorgesehen. Im weiteren Planungsgebiet sind Nebenanlagen vorerst nicht vorgesehen. Optional besteht allerdings die Möglichkeit die Versorgungsstraßen perspektivisch als Geh-und Radwege auszubauen.

Der bestehende Lehmdobbenweg wird auf einen Teilabschnitt, mit einer Länge von ca. 240 m zurückgebaut.
 

Das Industrie- und Gewerbegebiet Schirum besteht bisher aus den Teilgewerbegebieten Schirum I bis III. 

Die Grundstücksflächen des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum I und II sind bereits vollständig vermarktet. Im Gewerbegebiet Schirum III stehen derzeit noch rd. 7 ha. Nettobaufläche in der Vermarktung. Weitere Gewerbeflächen sin zurzeit in den Industrie- und Gewerbegebieten Aurichs nicht verfügbar.

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 5,00 Mio. Euro brutto. In der Finanzplanung wird davon ausgegangen, dass sich das Land an den förderfähigen Kosten in Höhe von rd. 2,40 Mio. Euro mit 60 %, mithin rd. 1,44 Mio. Euro beteiligt. Die restlichen Kosten werden als Eigenanteil über den Haushalt 2019 ff. der Stadt Aurich abgedeckt.


Projektträger und -management

Die in der Mitte Ostfrieslands gelegene Stadt Aurich (ca. 42.000 Einwohner, Kreisstadt) hat im Rahmen ihrer nach dem Kommunalverfassungsrecht verankerten Allzuständigkeit die Aufgabe, die erforderlichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang kommt der Schaffung ausreichender und bedarfsorientierter wirtschaftsnaher Infrastruktur eine besondere Bedeutung zu. Als selbständige Stadt verfügt die Stadt Aurich über die erforderliche Verwaltungskraft, um das beabsichtigte Projekt erfolgsorientiert umsetzen zu können. Seit Mitte des vorherigen Jahrzehnts konnten mehrere Großprojekte durch die Stadt Aurich erfolgreich umgesetzt werden. Aufbauend auf die in diesem Zusammenhang erworbenen Erfahrungen darf von einer erfolgreichen Umsetzung des hier in Rede stehenden Projekts ausgegangen werden. Zudem lebt sie das Leitbild einer wirtschaftsfreundlichen Kommune.


Projekt

Gegenstand des Projektes ist die Erschließung von Erweiterungsflächen des Industrie- und Gewerbegebiets Schirum IV in Aurich-Schirum. Der Grund für die Erschließung liegt in der starken Nachfrage nach Industrie- und Gewerbeflächen in Aurich. Es stehen derzeit noch rund 7 ha Gewerbeflächen zur Verfügung. Über einen großen Teil dieser Flächen werden bereits Verkaufsgespräche geführt.

Das geplante Industrie-und Gewerbegebiet umfasst 11,5 ha. Brutto und 8,5 ha Nettogewerbeflächen entlang der Bundesstraße. Für die beantragte Zuwendung ist die Fläche 3 (siehe Abbildung 2) von ca. 6,1 ha Brutto zugrunde gelegt. Dieser Bereich des Gewerbegebietes Schirum IV soll weitgehend als uneingeschränktes Gewerbegebiet entwickelt werden. Unternehmen, die die KMU Voraussetzungen erfüllen sollen bevorzugt werden.

In dem nicht zuwendungsfähigen Bereich (Fläche 1) soll insbesondere die Ansiedlung von Gewerbe und Dienstleistungen aus dem medizinischen Bereich angestrebt werden. Ein entsprechender Kreuzungsbereich ist bereits vorhanden. Die Erschließung des Gewerbegebiets umfasst 5 Straßenabschnitte. Die zentrale Erschließung erfolgt über die Planstraße A und dem Lehmdobbenweg. Die Planstraße B erschließt die Fläche 1. Innerhalb der Fläche 3 werden die Planstraßen C und D erschlossen. Die Kostenverteilung ist entsprechend den Flächen 1 bis 3 zugeordnet. Für den Antrag sind nur die Kosten der Fläche 3 und anteilig der Fläche 2 berücksichtigt worden.

 

 

 

Aurich nennt sich die "Stadt der regenerativen Energie". Zurückzuführen ist das auf den Standort der Fa. ENERCON. Weiterhin spiegelt sich dort die "rechnerische" Versorgung der Stadt Aurich mit regenerativem Strom wieder. Über 80 % des benötigten Stroms wird bereits im Stadtgebiet erzeugt. So wird ein Großteil des Industrie-und Gewerbegebietes Aurich-Nord bereits durch BHKW versorgt. Im Gebiet Schirum IV soll dieser Grundgedanke ebenfalls Einzug erhalten. Ein Teil der neuen Betriebsgebäude wird sich regenerativ bewirtschaften oder einen Betrag dazu leisten.

Aurich ist sehr stark durch die Ansiedlung des Industrieunternehmens ENERCON geprägt. Es wird jedoch für wichtig erachtet, KMU die Möglichkeiten der Entfaltung zu geben. Damit wird
die KMU-Struktur in der Region gestärkt werden. Die Telekom Deutschland GmbH hat bereits Zusage für die Breitbandversorgung mittels FTTH-Technik im Plangebiet erteilt. Dadurch erhält die Unternehmensansiedlung einen erhöhten Stellenwert.

Die Umsetzung des Projektes beginnt im Frühjahr 2019 und die endgültige Fertigstellung ist für den Sommer 2021 vorgesehen.

Die zu verlagernde Betriebe haben an den aktuellen Standorten keine Entwicklungsperspektiven. Aufgrund erhöhter Anfragen stehen keine alternativen Flächen zur Verfügung. Dieses inne liegende Projekt ist ein wesentlicher Baustein in der Strategie der Stadt Aurich, die Region Aurich im Nordwesten als zukunftsorientierten Standort zu erhalten und weiter zu entwickeln. Der Bedarf an Industrie- und Gewerbeflächen ist in Aurich in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Der Erfolg spiegelt sich letztendlich über die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze wieder. Neben der Verlagerung von Firmen, sollen auch durch Neuansiedlungen weitere neue Arbeitsplätze geschaffen werden.


Marktanalyse

Der überwiegend ländlich geprägte Bereich Ostfrieslands hat bis zur Jahrhundertwende eine eher zurückhaltende wirtschaftliche Entwicklung genossen.
Die einst periphere Lage hat durch die EU-Osterweiterung und der zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung einer seeseitigen Anbindung an das weltweite Warennetz eine erhebliche positive Veränderung erfahren. Zudem hat der Bereich der Erneuerbaren Energien durch die Firma Enercon einen nachhaltigen Schub ausgelöst. Durch eine wirtschaftsgerechte Ansiedlungspolitik erfolgte nicht nur die Ansiedlung des Unternehmens Enercon, sondern es siedeln sich seit mehreren Jahren zunehmend Zulieferbetriebe in der Region an. Hinzu kommt eine Entwicklung der Wertschöpfungskette im "Kielwasser" dieses Industriezweiges. Innerhalb dieser Wertschöpfungskette und auch in anderen Bereichen (z.B. Chemie, Elektro, Bauen, Recycling, etc.) konnte sich eine Reihe von Unternehmen positiv entwickeln.

Das Angebot an geeigneten Gewerbegebietsflächen in der näheren Umgebung ist aktuell durchaus als zurückhaltend zu bewerten. Wie sich aus der nachstehenden Aufstellung ergibt, stehen im Landkreis Aurich, verteilt auf viele Standorte, lediglich ca. 50 ha zur Verfügung. Dabei muss die Größe noch dadurch relativiert werden, dass die größtmögliche Fläche des jeweiligen Gebiets in der Regel nicht die vom Unternehmen gewünschte optimale Fläche erreicht. Insofern stehen unter Ausblendung dieser "kleinen Restflächen" weitaus weniger Grundstücke zur Verfügung.
 

Marketing

Die Vermarktung der erschlossenen Gewerbegebietsflächen geschieht über folgende Wege:

- Messen

  • Ostfrieslandschau Leer
  • Wohnforum / Energieforum Aurich
  • Weser-Ems-Ausstellung
  • Jobbörsen
  • etc.

- Netzwerkarbeit

  • Ems-Achse im Rahmen der Mitgliedschaft
  • EDR im Rahmen der Mitgliedschaft
  • Kontaktpflege mit Unternehmen

- KOMSIS
Das Kommunale Standortinformationssystem www.komsis.de ist eine weitere kontinuierliche und über das Medium Internet abrufbare Recherchemöglichkeit. Die neuen Gewerbegebietsflächen werden dort gelistet sein.

- Printmedien / Imagefilm
Es werden Printmedien in Form eines Flyers sowie als Standortbroschüre für die Vermarktung eingesetzt.

- Persönliche Ansprache
Weiterhin ist vorgesehen, die im Raum Aurich bereits am Markt befindlichen Unternehmen dahingehend anzusprechen und zu sensibilisieren, dass diese ihre Zulieferer pp. durch die eigene Zufriedenheit und der sich aus einer örtlichen Nähe ergebenden Synergieeffekte zu einem Standortwechsel, respektive zur Gründung von Tochterunternehmen zu bewegen.


Fachliche Qualitätskriterien

Gespräche mit potenziellen Investoren lassen nach vorsichtiger Schätzung mit rund 50 bis 150 sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen für das neue Gebiet erwarten. Davon
werden ca. 50% gesichert.

Es wird angestrebt, das über 50 % der Fläche vom KMU genutzt wird. Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Aurich liegt in der Entwurfsfassung von 2018 vom 12.10.2018 bis zum 12.11.2018 aus.

Der Entwurf des in Aufstellung befindlichen Regionale Raumordnungsprogramm ist als Ziel der Raumordnung zu betrachten und somit als sonstiges Erfordernis der Raumordnung bereits zu berücksichtigen.

Im Entwurf für das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Aurich wird der Geltungsbereich vorliegender Planänderung als Vorranggebiet für industrielle Anlagen und Gewerbe darstellt. Die direkt am Geltungsbereich vorbeilaufende B 72 "Leerer Landstraße" ist als Hauptverkehrsstraße dargestellt.

Darüber hinaus werden in der beschreibenden Darstellung des RROP die nachfolgend aufgeführten Aussagen getroffen.

  • Das Mittelzentrum Aurich soll in seiner Funktion als Standort für die gewerbliche Entwicklung gesichert und weiterentwickelt werden.
  • Aurich ist als Standort für die Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten festgelegt. Hier ist ein entsprechendes Angebot an Arbeitsstäten zu sichern und zu entwickeln, dabei soll eine funktional sinnvolle Zuordnung zu den Wohngebieten angestrebt werden.
  • Die räumlichen Rahmenbedingungen sollen die Wirtschaftskraft des Landkreises nachhaltig stärken und weiterentwickeln, dabei soll das Beschäftigungsniveau erhöht und die Arbeitslosenquote unter den Landesdurchschnitt gebracht werden. Dies soll u.a. durch die Ansiedelung neuer Betriebe, insbesondere des produzierenden Gewerbes, erreicht werden.

Wirtschaftliches Wachstum, Verringerung der Arbeitslosenquote und Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe bedürfen eines ausreichenden Angebots an Gewerbebauflächen. Nur durch die ausreichende Ausweisung gewerblicher Bauflächen kann das gewünschte wirtschaftliche Wachstum mit Konsolidierung der Beschäftigtensituation erreicht werden.

Die Entwicklung des Plangebiets zu Flächen für Gewerbebetriebe entspricht den Maßgaben der sonstigen Erfordernisse der Raumordnung des Landkreises Aurich. Folglich besteht kein Konflikt zwischen Raumordnung und verbindlichen Bauleitplanung.

Schon die Ausweisung Aurichs als Mittelzentrum in der niedersächsischen Landesraumordnung unterstreicht die Wichtigkeit einer gewerblichen Entwicklung für die allgemeine Wirtschaft, Arbeitsmarktsituation sowie die niedersächsische Standortwettbewerbsfähigkeit im Allgemeinen.

Weiterhin wird der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans im Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Aurich als Vorranggebiet für industrielle Anlagen und Gewerbeflächen dargestellt. Insgesamt betrachtet erfüllt die vorliegende Planung die Ziele der Raumordnung, verhindert eine Zersiedelung, trägt zur wirtschaftlichen Entwicklung Aurichs bei und ermöglicht dadurch eine geordnete Städtebauliche Entwicklung.

Der gesamte Geltungsbereich ist im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Damit liegt diese Fläche planungsrechtlich im ungeplanten
Außenbereich (gem. § 35 BauGB), wonach eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen wird. Um eine Gewerbegebietserweiterung umzusetzen ist daher eine Änderung der Darstellung im
Flächennutzungsplan notwendig. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Aurich wird für den Änderungsbereich überplant. Das Plangebiet wird in der 52. Änderung als gewerbliche Baufläche (G) dargestellt.

Die Stadt Aurich entwickelt zusammen mit der Firma B.A.U.M. Consult GmbH ein Strategiepapier "kommunaler Klimaschutz in der Stadt Aurich". In Beratung und Abstimmung werden Konzepte entwickelt und umgesetzt, um einen Beitrag zum Klimaschutz und damit zum Umweltschutz in unserer Region zu leisten.