Wahl der Schiedsperson

In der Stadt Aurich sind zum 01.04.2025 die Stellen der Schiedsfrau bzw. des Schiedsmanns und die der stellvertretenden Schiedsfrau/des stellvertretenden Schiedsmanns neu zu besetzen. 

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. 

Die Schiedsperson und die Stellvertretung werden jeweils vom Rat der Stadt Aurich für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Amtsgericht Aurich bestellt. 

Die Schiedsperson ist dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist. Das Schiedsgericht wurde zur Entlastung der Amtsgerichte eingerichtet. So gelangen z. B. bestimmte strafrechtliche Angelegenheiten zunächst vor das Schiedsgericht. Die Schiedsperson setzt einen Verhandlungstermin fest, an dem die beteiligten Parteien erscheinen sollen. Die Schiedsperson versucht, die Angelegenheit zu schlichten. Nachdem beide Parteien gehört wurden, macht die Schiedsperson einen Vorschlag. Kommt es zu keiner Einigung, kann die Antragstellerin/der Antragsteller mit einer Sühnebescheinigung beim Amtsgericht Klage erheben. 

Die Eignung für das Schiedsamt ist in § 3 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG) festgelegt. Demnach muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Schiedspersonen sollen mindestens 30 Jahre alt sein und in dem Schiedsamtsbezirk (d. h. innerhalb der Stadt Aurich) ihren Wohnsitz haben.

Allgemeine Informationen zum Schiedsamt sind im Internet unter https://www.schiedsamt.de abrufbar. 

Ist Ihr Interesse geweckt?

Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Wahrnehmung der Aufgaben einer Schiedsperson haben und die aus o. a. Gründen nicht von der Bekleidung bzw. Berufung des Ehrenamtes ausgeschlossen sind, können sich schriftlich mit einem kurzen Lebenslauf (bitte mit Angabe des Namens, Vornamens, ggf. Geburtsnamens, Geburtsdatums, Geburtsortes, Anschrift, Beruf, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse) bis zum 28.02.2025 bei der 
 


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Stabsstelle 
Bgm.-Hippen-Platz 1
26603 Aurich
 


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