Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Der Deutsche Bundestag setzt sich aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden, zusammen. 

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag soll als vorgezogene Neuwahl am Sonntag, den 23. Februar 2025 stattfinden. 

Wahlberechtigung

Grundsätzlich sind zur Wahl des Deutschen Bundestags alle Deutschen wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten – also mindestens seit dem 23. November 2024 – ihren Wohnsitz in Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

Bei einem Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann ebenso eine Wahlberechtigung vorliegen, wenn nach Vollendung des 14. Lebensjahres ein dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bestand und dieser nicht länger als 25 Jahre zurückliegt (Variante 1). Bestand ein solcher Aufenthalt nicht, kann eine Wahlberechtigung aufgrund persönlicher und unmittelbarer Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und entsprechender Betroffenheit bestehen (Variante 2). In den beiden Fällen ist ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen. Bei Variante 1 ist Anlage 2a der Bundeswahlordnung (BWO) zu benutzen, die auch elektronisch an die zuständige Gemeinde übermittelt werden kann; bei Variante 2 ist Anlage 2a BWO zu verwenden, die unterschrieben im Original bei der zuständigen Gemeinde vorliegen muss.

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Die Stadt Aurich rechnet ab der 6. Kalenderwoche (Anfang Februar) mit der Lieferung der ersten Stimmzettel zur Durchführung der Briefwahl. Damit wird die Zeit für die Briefwahl deutlich kürzer sein als bei anderen Wahlen. Voraussichtlich kann die Briefwahl nur in den zwei Wochen vor der Wahl stattfinden. 

Bei der Briefwahl sind die Wählerinnen und Wähler selbst dafür verantwortlich, dass sie die Wahlunterlagen erhalten und der Wahlbrief rechtzeitig bei der zuständigen Stelle eingeht. Sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Rücksendung der Briefwahlunterlagen sind die Laufzeiten der Post zu berücksichtigen. Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten Stelle (Landkreis Aurich) vorliegen. Daher sollte der Wahlbrief sicherheitshalber mehrere Tage vorher zur Post gebracht oder direkt bei der aufgedruckten Anschrift eingeworfen werden.

Die Briefwahlunterlagen können ab sofort unter dem nachfolgenden Link beantragt werden. Die von der Stadt Aurich versendeten Wahlbenachrichtigungen erhalten zudem unten rechts einen QR-Code, mit welchem die Beantragung der Briefwahlunterlagen durch ein bereits vorausgefülltes Formular erleichtert wird. Eine Versendung der Briefwahlunterlagen kann allerdings erst Anfang Februar erfolgen, wenn die Stimmzettel gedruckt und geliefert wurden.   --> zum Online-Briefwahlantrag

Ab dem 10.02.2025 können Briefwahlunterlagen auch direkt bei der Stadt Aurich abgeholt werden bzw. Sie können auch gleich an Ort und Stelle im Erdgeschoss des Rathauses wählen. 

Wählbarkeitsbescheinigungen und Unterstützungsunterschriften

Die Stadt Aurich möchte ihre Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, dass Wählbarkeitsbescheinigungen und Unterstützungsunterschriften ohne vorherige Terminabsprache im Bürgerbüro abgeholt werden können.

 

Übersicht

Kontaktdaten

Stadt Aurich
Wahlbüro
Bgm.-Hippen-Platz 1
26603 Aurich

Tel.-Nr. (0 49 41) 12 - 31 30 
E-Mail: wahlen@stadt.aurich.de