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Bundestagswahl - Informationen zur Briefwahl

Die Stadt Aurich rechnet ab der 6. Kalenderwoche (Anfang Februar) mit der Lieferung der ersten Stimmzettel zur Durchführung der Briefwahl. Damit wird die Zeit für die Briefwahl deutlich kürzer sein als bei anderen Wahlen. Voraussichtlich kann die Briefwahl nur in den zwei Wochen vor der Wahl stattfinden.

Bei der Briefwahl sind die Wählerinnen und Wähler selbst dafür verantwortlich, dass sie die Wahlunterlagen erhalten und der Wahlbrief rechtzeitig bei der zuständigen Stelle eingeht. Sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Rücksendung der Briefwahlunterlagen sind die Laufzeiten der Post zu berücksichtigen. Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten Stelle (Landkreis Aurich) vorliegen. Daher sollte der Wahlbrief sicherheitshalber mehrere Tage vorher zur Post gebracht oder direkt bei der aufgedruckten Anschrift eingeworfen werden.

Die Briefwahlunterlagen können ab sofort unter dem nachfolgenden Link beantragt werden. Die von der Stadt Aurich versendeten Wahlbenachrichtigungen erhalten zudem unten rechts einen QR-Code, mit welchem die Beantragung der Briefwahlunterlagen durch ein bereits vorausgefülltes Formular erleichtert wird. Eine Versendung der Briefwahlunterlagen kann allerdings erst Anfang Februar erfolgen, wenn die Stimmzettel gedruckt und geliefert wurden.   --> zum Online-Briefwahlantrag

Ab dem 10.02.2025 können Briefwahlunterlagen auch direkt bei der Stadt Aurich abgeholt werden bzw. Sie können auch gleich an Ort und Stelle im Erdgeschoss des Rathauses wählen. 

 

 

 

 

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