Bekanntmachungen

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Öffentliche Bekanntmachungen

Stadt Aurich

Hinweis auf öffentliche Bekanntmachung


Der Rat der Stadt Aurich hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 folgende Satzungen beschlossen:

- 3. Änderungssatzung der Hebesatzsatzung
- 5. Änderungssatzung der Abgabensatzung für die zentrale Abwasserbeseitigung
- Neufassung Zweitwohnungssteuersatzung
- Neufassung Hundesteuersatzung

Die Satzungen werden am 20.12.2024 im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden veröffentlicht. Gleichzeitig wird die Satzung durch Aushang an der öffentlichen Aushangtafel des Rathauses und auf der Internetseite der Stadt Aurich unter www.aurich.de bekanntgemacht. 

Auf die Veröffentlichung im Amtsblatt und den Aushang im Aushangkasten wird hiermit hingewiesen.

Aurich, 16.12.2024
Der Bürgermeister

Feddermann


Anlagen:
- 3. Änderungssatzung der Hebesatzsatzung [PDF]
- 5. Änderungssatzung der Abgabensatzung für die zentrale Abwasserbeseitigung [PDF]
- Neufassung Zweitwohnungssteuersatzung [PDF]
- Neufassung Hundesteuersatzung [PDF]

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 350 „Am Pferdemarkt“

Der Rat der Stadt Aurich hat am 20.06.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 350 „Am Pferdemarkt“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 NBauO (Niedersächsische Bauordnung) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 350 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

Der Bebauungsplan Nr. 350 liegt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG bereit. 

Des Weiteren wird der in Kraft getretene Bebauungsplan gem. § 10a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2024.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht. 

Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: 

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften 
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 20.12.2024 tritt der Bebauungsplan Nr. 350 „Am Pferdemarkt“ in Kraft. 

Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen. 

Aurich, den 16.12.2024
Der Bürgermeister 

Feddermann 

Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Pferdemarkt“ 

Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 20.06.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossene 62. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 07.10.2024, Az. 864/2023, gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Auflagen genehmigt.

Der Geltungsbereich der 62. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

Die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit der Begründung, de, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG bereit.

Des Weiteren wird die wirksame Flächennutzungsplanänderung gem. § 6a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2024.htm ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht. 

Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: 

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften 

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 20.12.2024 wird die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. 

Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen.

Aurich, den 16.12.2024
Der Bürgermeister 

Feddermann 

Bauvorbereitende Maßnahmen

Kampfmittelsondierung Landkabeltrasse der Netzanschlusssysteme BalWin4 & LanWin1

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Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung 

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Aurich, Stadt

Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2

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Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 295 „EEZ“

Der Rat der Stadt Aurich hat am 11.10.2012 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 295 „EEZ“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Begründung als Satzung beschlossen. 

Die Ausfertigung des Bebauungsplans Nr. 295 „EEZ“ hat vor seiner Bekanntmachung zu erfolgen. Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers wird der Bebauungsplan Nr. 295 „EEZ“ im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB hiermit erneut bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 295 „EEZ“ wird damit rückwirkend zum 22.02.2013 in Kraft gesetzt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 295 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

Der Bebauungsplan mit der Begründung, kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden. 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: 

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 13.12.2024 tritt der Bebauungsplan Nr. 295 “EEZ“ rückwirkend in Kraft.

Auf die Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2024.html wird hingewiesen. 

Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste zugänglich gemacht. 

Aurich, den 09.12.2024
Der Bürgermeister 

Feddermann 

Informationen zu Drohnenbefliegungen

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) informiert im Rahmen der Transparenz- und Informationspflichten gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung

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Satzungsänderung der Jagdgenossenschaft Georgsfeld 

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Bekanntmachung zum Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der ±525-kV-DC-Leitung NOR-9-3 (BalWin4), Abschnitt Landtrasse – Konverterstation Unterweser bis Anlandungspunkt Dornumergrode

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Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der ±525-kV-DC-Leitung NOR-12-1 (LanWin1), Abschnitt Landtrasse – Konverterstation Unterweser bis Anlandungspunkt Dornumergrode

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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
hier: Bebauungsplan Nr. 399 „Langefeld/Nördlich Hohehan“ und 79. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 05.02.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 399 „Langefeld/Nördlich Hohehan“ und die 79. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Das grundlegende Planungsziel ist die Entwicklung eines Wohnbaugebietes.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB sind die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 399 „Langefeld/Nördlich Hohehan“ und der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum

 

vom 25.11.2024 bis einschließlich 03.01.2025

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden.  Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 399 „Langefeld/Nördlich Hohehan“ und der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt. 

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 399

Geltungsbereich 79. Änderung Flächennutzungsplan

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:

- Planzeichnung zum Vorentwurf zur 79. Änderung des Flächennutzungsplanes

- Begründung zum Vorentwurf der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes

- Planzeichnung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 399

- Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 399

- Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 399 und zur 79. Änderung des Flächennutzungsplanes

- Oberflächenentwässerungskonzept

- Biotoptypenkartierung

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Aurich, den 18.11.2024
Der Bürgermeister

Feddermann

Die Stadt Aurich weist auf die bestehende Streu- und Räumpflicht der Haus- und Grundstückseigentümer gemäß der Straßenreinigungssatzung sowie der Verordnung über Art, Anzahl und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung im Stadtgebiet Aurich hin.

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Öffentliche Bekanntmachung zum Soldatengesetz –
Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gemäß § 58c Soldatengesetz


Gemäß § 58c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung für 2026 erfolgt im März 2025.

Gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) weise ich durch diese öffentliche Bekanntmachung darauf hin, dass die Personen, die im Kalenderjahr 2026 das achtzehnte Lebensjahr vollenden, der Datenübermittlung im Rahmen des § 58c Soldatengesetz widersprechen können.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich zu erklären. Ein entsprechendes Formular zum Widerspruchsrecht ist im Bürgerbüro der Stadt Aurich erhältlich.

Stadt Aurich                                                                                                    Aurich, den 26.09.2024
Sachgebiet Ordnungswesen
Der Bürgermeister
Im Auftrage 

Losse

Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH für die Landkabeltrasse der Offshore Projekte BalWin4 & LanWin1

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Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung 

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Aurich, Stadt

Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2

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Ankündigung von Vorarbeiten und Kampfmittelsondierungen für die Trassenplanung der Amprion Offshore GmbH

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeine Aurich, Stadt

Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2

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Übersicht

Bauleitplanungen

Ratsinformation

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