Bekanntmachungen

Sitzungstermine

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung
 

 

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Beteiligungen

 

Termin:

Mittwoch, 05.02.2025, 17:00 Uhr

 

Ort:

Ratssaal des Rathauses

 Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung der Protokolle (öffentlicher Teil) vom 26.11.2024 und 05.12.2024
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Kenntnisgaben der Verwaltung
 7.Haushalt 2025: Haushaltsverfügung der Kommunalaufsicht
Vorlage: 25/019
 8.Information zur Zinssicherung des Darlehensportfolios der Stadt Aurich; 2. HJ 2024
Vorlage: 25/001
 9.Bekanntgabe der Aufnahme von Kommunaldarlehen aus der Kreditermächtigung 2024
Vorlage: 25/007
 10.Finanzbericht zum 31.12.2024
Vorlage: 25/022
 11.Informationen zur Einführung einer Niederschlagswassergebühr; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (24/031)
Vorlage: 25/015
 12.Antrag auf nochmalige Verlängerung der Bebauungs- und Inbetriebnahmefrist für ein Gewerbegrundstück im Gewerbegebiet Schirum III B
Vorlage: 25/009
 13.Verkauf eines Gewerbegrundstückes im Gewerbegebiet Schirum III B
Vorlage: 24/244
 14.Verkauf eines Gewerbegrundstückes im Gewerbegebiet Middels II
Vorlage: 25/016
 15.Rückabwicklung Grundstückskaufvertrag Wagenweg
 16.Anfragen an die Verwaltung
 17.Einwohnerfragestunde
 18.Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Im Auftrage

Friedrichs

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung

 

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verkehr

 

Termin:

Donnerstag, 06.02.2025, 17:00 Uhr

 

Ort:

ENERGIE ERLEBNIS ZENTRUM Ostfriesland,  - Seminarraum 1 -, Osterbusch 2, 26607 Aurich

 Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung der Protokolls (öffentlicher Teil) vom 24.10.2024 und 28.11.2024
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Kenntnisgaben der Verwaltung
 6.1.Photovoltaik Rathaus
 6.2.Digitale Thermostate Rathaus
 6.3.Sachstand ÖPNV
 6.4.Sachstand Querungen Ostfriesland Wanderweg
 7.Vorstellung Klimaanpassungsmanagerin
 8.Verkehrsentwicklung
 8.1.Neuaufstellung eines Verkehrsentwicklungsplans (SUMP) für die Stadt Aurich – Ostfriesland; Prognosehorizont 2040
Vorlage: 25/004
 8.2.Antrag der Ratsfrau Heidrun Weber, hier: Datenerhebung zum Parken in der Innenstadt
Vorlage: ANFRAGE 25/002
 8.3.Antrag der Gruppe CDU/FDP, hier: Optimierung des Parkraummanagements in der Auricher Innenstadt
Vorlage: ANTRAG 24/037
 9.Mitfahrbänke in Aurich
Vorlage: 25/005
 10.Teilnahme der Stadt Aurich an der Earth Hour 2025
Vorlage: 25/013
 11.Evaluierung Mitfahrplatform PENDLA
Vorlage: 25/017
 12.Antrag der Ratsfrau Heidrun Weber, hier: Erstellung einer Treibhausgasbilanz für die Stadt Aurich
Vorlage: ANTRAG 24/022
 13.Anfrage der Ratsfrau Heidrun Weber, hier: Entsiegelung von innerstädtischen Flächen
Vorlage: ANFRAGE 24/003
 14.Antrag der Ratsfrau Heidrun Weber, hier: Neue Priorisierung der Klimaziele im Klimakonzept der Stadt Aurich
Vorlage: ANTRAG 24/026
 15.Antrag der Gruppe SPD/GAP, hier: Reinigung der Regenrückhaltebecken im Rhythmus von drei Jahren
Vorlage: ANTRAG 24/034
 16.Anfragen an die Verwaltung
 17.Einwohnerfragestunde
 18.Schließung der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung
 

 

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Internes

 

Termin:

Montag, 10.02.2025, 17:00 Uhr

 

Ort:

Ratssaal des Rathauses

 Tagesordnung:

 1.Eröffnung des öffentlichen Teils der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 20.11.2024
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Kenntnisgaben der Verwaltung
 7.Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten
Vorlage: 25/012
 8.Vorstellung der neuen Gleichstellungsbeauftragten
 9.Anfragen an die Verwaltung
 10.Einwohnerfragestunde
 11.Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Im Auftrage

Friedrichs

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung
 

 

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Schirum

 

Termin:

Dienstag, 11.02.2025, 18:00 Uhr

 

Ort:

Dorfgemeinschaftshaus Coordohms Huus, 

Timmeler Straße 22, 26605 Aurich

 Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung des Protokolls (öffentlicher Teil) vom 26.11.2024
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Kenntnisgaben
 7.76. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan VE 07 "Erweiterung Gewerbegebiet Schirum" - Auslegungsbeschluss
Vorlage: 25/003
 8.

Antrag auf nochmalige Verlängerung der Bebauungs- und Inbetriebnahmefrist für ein Gewerbegrundstück im Gewerbegebiet 

Schirum III B
Vorlage: 25/009

 9.Verkauf eines Gewerbegrundstückes im Gewerbegebiet Schirum III B
Vorlage: 24/244
 10.Regelung Ganztagsschulen im Stadtgebiet Aurich
 11.Bericht aus der Sitzung der Ortsbürgermeister
 12.Berichte, Wünsche, Anregungen
 13.Anfragen an die Verwaltung
 14.Einwohnerfragestunde
 15.Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung
 

 

öffentliche Sitzung des Ortsrates Extum/Haxtum/Kirchdorf/Rahe

 

Termin:

Dienstag, 11.02.2025, 19:30 Uhr

 

Ort:

Berufsbildende Schulen 1 Aurich (BBS1 Aurich), Am Schulzentrum 15 · 26605 Aurich

 Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung der Protokolle vom 25.11.2024 und 11.12.2024
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Kenntnisgaben
 7.Standorte der Grundschulen im Ganztag ab 2026
Vorlage: 25/011
 8.Berichte, Wünsche, Anregungen
 9.Anfragen an die Verwaltung
 10.Einwohnerfragestunde
 11.Schließung der Sitzung

Im Auftrage

Friedrichs

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung
 

 

öffentliche Sitzung des Ortsrates Egels/Wallinghausen

 

Termin:

Dienstag, 11.02.2025, 19:00 Uhr

 

Ort:

Hotel Waldquelle, Egelser Straße 161, 26605 Aurich

 Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung der Protokolle (öffentlicher Teil) vom 22.10.2024 und 26.11.2024
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Kenntnisgaben
 7.Standorte der Grundschulen im Ganztag ab 2026
Vorlage: 25/011
 8.Aufhebung eingeleiteter Bauleitplanverfahren für den Ortsrat Egels/Wallinghausen
Vorlage: 25/008
 9.Brautpfadlegen 2025
 10.Berichte, Wünsche, Anregungen
 11.Anfragen an die Verwaltung
 12.Einwohnerfragestunde
 13.Schließung der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung
 

 

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Walle

 

Termin:

Mittwoch, 12.02.2025, 18:00 Uhr

 

Ort:

Sportheim bei der Grundschule in Walle, Wallster Loog, 26607 Aurich

 Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung des Protokolls vom 20.11.2024
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Kenntnisgaben
 7.Standorte der Grundschulen im Ganztag ab 2026
Vorlage: 25/011
 8.Sachstand Maifeier
 9.Berichte, Wünsche, Anregungen
 10.Erweiterung Fläche Dorfgemeinschaftshaus Brakhuis
 11.Frühjahrsputz 2025
 12.Bericht von der gemeinsamen Sitzung der Ortsbürgermeister der Stadt Aurich
 13.Anfragen an die Verwaltung
 14.Einwohnerfragestunde
 15.Schließung der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung
 

 

öffentliche Sitzung des Ortsrates Brockzetel/Wiesens

 

Termin:

Mittwoch, 12.02.2025, 19:30 Uhr

 

Ort:

Gaststätte "Zum Sandkrug", Egelser Str. 176, 

26605 Aurich

 Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung des Protokolls vom 09.10.2024
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Kenntnisgaben
 7.Standorte der Grundschulen im Ganztag ab 2026
Vorlage: 25/011
 8.Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Wiesens
Vorlage: 25/026
 9.Öffnungszeiten Kindergarten Svaalvkennüst
 10.Abschluss Bebauung Osterfeldstraße
 11.Sportfördermittel
 12.Berichte, Wünsche, Anregungen
 13.Anfragen an die Verwaltung
 14.Einwohnerfragestunde
 15.Schließung der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung
 

 

öffentliche Sitzung des Ortsrates Popens

 

Termin:

Donnerstag, 13.02.2025, 19:00 Uhr

 

Ort:

Gaststätte "Lindenhof", Egelser Straße 141a, 

26605 Aurich

 Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung des Protokolls vom 07.11.2024
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Kenntnisgaben
 7.Berichte, Wünsche, Anregungen
 8.Anfragen an die Verwaltung
 9.Einwohnerfragestunde
 10.Schließung der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung
 

 

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Sandhorst

 

Termin:

Donnerstag, 13.02.2025, 19:00 Uhr

 

Ort:

ENERGIE ERLEBNIS ZENTRUM Ostfriesland (EEZ Aurich), - Seminarraum 1 -, Osterbusch 2, 26607 Aurich

 Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung des Protokolls (öffentlicher Teil) vom 04.11.2024
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Kenntnisgaben
 7.Standorte der Grundschulen im Ganztag ab 2026
Vorlage: 25/011
 8.Berichte, Wünsche, Anregungen
 9.Anfragen an die Verwaltung
 10.Einwohnerfragestunde
 11.Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung
 

 

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Sanierung

 

Termin:

Dienstag, 18.02.2025, 17:00 Uhr

 

Ort:

Ratssaal des Rathauses

 Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung des Protokolls (öffentlicher Teil) vom 04.12.2024
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Kenntnisgaben der Verwaltung
 7.83. Änderung des Flächennutzungsplanes "FFPV Königsmoor" und Bebauungsplan Nr. VE 11 "FFPV Königsmoor" -  Aufstellungsbeschlüsse und Teilaufhebung des Bebauungsplanes VE06 – OT Aurich-Pfalzdorf
Vorlage: 24/242
 8.76. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan VE 07 "Erweiterung Gewerbegebiet Schirum" - Auslegungsbeschluss
Vorlage: 25/003
 9.Bebauungsplan Nr. 310 „östlich Wallstraße“ -  hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage: 25/010
 10.Aufhebung eingeleiteter Bauleitplanverfahren für den Ortsrat Egels/Wallinghausen
Vorlage: 25/008
 11.71. FNP-Änderung des Flächennutzungsplanes "Ehemalige Blücher-Kaserne"
1. Abwägungsvorschläge
2. Feststellungsbeschluss
Vorlage: 25/014
 12.Anfragen an die Verwaltung
 13.Einwohnerfragestunde
 14.Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Öffentliche Bekanntmachungen

Erneute Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 318 „Dreekamp“

Der Rat der Stadt Aurich hat am 13.12.2012 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 318 „Dreekamp“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Begründung als Satzung beschlossen. 

Die Ausfertigung des Bebauungsplans Nr. 318 „Dreekamp“ hat vor seiner Bekanntmachung zu erfolgen. Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers wird der Bebauungsplan Nr. 318 „Dreekamp“ im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB hiermit erneut bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 318 „Dreekamp“ wird damit rückwirkend zum 08.03.2013 in Kraft gesetzt. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 318 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.


Der Bebauungsplan mit der Begründung, kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden. 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: 

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften 
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. 

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 31.01.2025 tritt der Bebauungsplan Nr. 318 „Dreekamp“ rückwirkend in Kraft. 

Auf die Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2025.html wird hingewiesen. 

Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de zugänglich gemacht. 

Aurich, den 28.01.2025
Der Bürgermeister

Feddermann 

Stadt Aurich                                                                                                                                                               Aurich, den 27.01.2025

Der Bürgermeister
FD 12  AZ: 21 / 20 20 20 – 2025 


 

Veröffentlichungsvermerk


Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Aurich für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

Die gemäß §§ 119 Abs. 4, 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und § 139 NKomVG i. V. m. § 2 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen (KomEinrVO) erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Aurich am 27.01.2025, Az. l/10-150 20 1, erteilt worden. 

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 03.02.2025 bis zum 11.02.2025 zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, Zimmer 106, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. 

Es wird um eine vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 04941/12-1221 oder der E-Mail-Adresse meyer@stadt.aurich.de gebeten. 


Der Bürgermeister

Feddermann
 

Haushaltssatzung der Stadt Aurich für das Haushaltsjahr 2025 [PDF]

Bekanntmachung zur Anmeldung der Kann-Kinder für das Schuljahr 2025/2026 in der Stadt Aurich 

Mehr erfahren

Bekanntmachung der Stadt Aurich
Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Innenbereichssatzung Nr. 63 „Ortskern Schirum“

 

Der Rat der Stadt Aurich hat am 12.12.2024 in öffentlicher Sitzung die Satzung Nr. 63 „Ortskern Schirum“ gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und gem. § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung beschlossen. 

Das Ziel der Satzung ist die Innen- bzw. Eigenentwicklung des Ortskerns von Schirum zu stärken, um den Bedarf an Wohnbebauung insbesondere für bauwillige Einwohnerinnen und Einwohner gerecht zu werden. 

Der Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Nr. 63 „Ortskern Schirum“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. 




Die Satzung Nr. 63 liegt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Begründung zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG bereit. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Des Weiteren wird die in Kraft getretene Satzung gem. § 10a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2025.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht. 

Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: 
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. 

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 24.01.2025 tritt die Innenbereichssatzung Nr. 63 „Ortskern Schirum“ in Kraft. 

Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen. 

Aurich, den 17.01.2025
Der Bürgermeister 

Feddermann 

Bekanntmachung der Stadt Aurich über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025 

Mehr erfahren

Ankündigung von Vorarbeiten und Kampfmittelsondierungen für die Trassenplanung

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Aurich, Stadt

Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2

Mehr erfahren

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
hier: Bebauungsplan Nr. 395 „Nördlich Thiel “ und 72. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 08.11.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 395 „Nördlich Thiel“ und die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Das grundlegende Planungsziel ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Ortsteil Middels.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB sind die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 395 „Nördlich Thiel“ und der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum

vom 13.01.2025 bis einschließlich 14.02.2025

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden.  Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 395 „Nördlich Thiel“ und der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt. 
 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 395

Geltungsbereich 72. Änderung Flächennutzungsplan


Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:

- Planzeichnung zum Vorentwurf zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes

- Begründung zum Vorentwurf der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes

- Planzeichnung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 395

- Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 395

- Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 395

- Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan Nr. 395

- Detail Anbindung Planstraße – Westerlooger Straße (K122)

- Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitung B-Plan Nr. 395

- Biotoptypenplan

- Klimabaumarten Verwendungsbereich Straßenbäume

- Klimabaumarten Verwendungsbereich Hausgärten

- Pflege- und Entwicklungsplan Georgsfelder Moor


Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden. 

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht. 

Aurich, den 06.01.2025
Der Bürgermeister 

Feddermann

Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08 Vorhaben- und Erschließungsplan „Rahe/Boomweg“ und die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 09.12.2024 die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08 „Rahe/Boomweg“ beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf enthält textliche Festsetzungen, Hinweise und örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht. 

Ziel der Bauleitplanung ist die Entwicklung von Wohnbauflächen. Das Planungsgebiet befindet sich südwestlich der Kernstadt Aurich, im Ortsteil Rahe, südlich der Oldersumer Straße. 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08 „Rahe/Boomweg“ und der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum 

vom 13.01.2025 bis einschließlich 14.02.2025 

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo.  – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können gem. § 4a Absatz 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Bei der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

Die Geltungsbereiche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08 „Rahe/Boomweg“ und der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. 

Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauungsplan VE 08



Geltungsbereich der 78. Änderung Flächennutzungsplan



Folgende Entwurfsplanunterlagen werden ausgelegt:

- Entwurf der 78. Flächennutzungsplanänderung

- Begründung zum Entwurf der 78. Flächennutzungsplanänderung

- Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08 Rahe/Boomweg

- Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08 Rahe/Boomweg

- Vorhaben- und Erschließungsplan

- Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08 Rahe/Boomweg und der 78. Flächennutzungsplanänderung 

- Entwässerungskonzept

- Pflege- und Entwicklungsplan Georgsfelder Moor

- Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung


Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:

- Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VE08 von 2024 zu Bodenversiegelung, Entwässerungsmulden, Baumerhaltung, Baumpflanzung, Insektenschutz

- Vorhaben- und Erschließungsplan zum Bebauungsplan Nr. VE08 von 2024 zu Bodenversiegelung, Entwässerungsmulden, Baumerhaltung, Baumpflanzung

- Begründung zum Entwurf Bebauungsplan Nr. VE08 von 2024 zu Bodenversiegelung, Entwässerungsmulden, Baumerhaltung, Baumpflanzung, Insektenschutz

- Umweltbericht zur 78. Änderung Flächennutzungsplan und zum Bebauungsplan Nr. VE08 von 2024 zu Biotoptypen, Plaggenesch, Bodenversiegelung, Entwässerungsmulden, Wallhecken, Baumerhaltung, Baumpflanzung, Insektenschutz, Externausgleich Georgsfelder Moor

- Oberflächen-Entwässerungskonzept zum Bebauungsplan Nr. VE08 von 2024

- Pflege- und Entwicklungsplan Georgsfelder Moor von 2015


Folgende Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung stehen zur Einsicht zur Verfügung:

- Stellungnahme vom Ersten Entwässerungsverband Emden vom 25.07.2024

- Stellungnahme vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 10.07.2024

- Stellungnahme von der Ostfriesischen Landschaft vom 24.07.2024

- Stellungnahme der Stadtentwässerung der Stadt Aurich vom 25.07.2024

- Stellungnahme der NABU vom 25.07.2024

- Stellungnahme vom Landkreis Aurich vom 24.07.2024

- Stellungnahme Private Anwender vom 25.07.2024

- Stellungnahme Private Anwender vom 25.07.2024


Schutzgebiete und Schutzobjekte im Bereich möglicher Umweltauswirkungen der Planung:

- Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG und § 22 Abs. 3 NNatSchG: Wallhecke auf 30 m Länge südöstlich des Plangebietes

- Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG und § 22 Abs. 1 NNatSchG: 4 Bäume mit Schutz nach der städtischen Baumschutzsatzung


Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden. 

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, veröffentlicht. 

Aurich, den 06.01.2025
Der Bürgermeister

Feddermann

Stadt Aurich                                                                                                                                                                                                           Aurich, den 07.01.2025
Der Bürgermeister

 


Bekanntmachung 
 


In der Stadt Aurich sind zum 01.04.2025 die Ämter der Schiedsfrau bzw. des Schiedsmanns und die der stellvertretenden Schiedsfrau/des stellvertretenden Schiedsmanns neu zu wählen. 

Die Schiedsperson und die Stellvertretung werden jeweils vom Rat der Stadt Aurich auf fünf Jahre gewählt und müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. 

Die Schiedsperson ist dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist. 

Die Schiedsfrau bzw. der Schiedsmann ist ehrenamtlich tätig.

Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt und durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Schiedspersonen sollen mindestens 30 Jahre alt sein und in dem Schiedsamtsbezirk (d. h. innerhalb der Stadt Aurich) ihren Wohnsitz haben. 

Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Wahrnehmung der Aufgaben einer Schiedsperson haben und die aus o. a. Gründen nicht von der Bekleidung bzw. Berufung des Ehrenamtes ausgeschlossen sind, können sich schriftlich bis zum 28.02.2025 beim Ratsbüro der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich bewerben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Aurich www.aurich.de.


Feddermann

Der Anmeldeschluss für die Anmeldung und die Eintragung in die Vormerkliste der Regel- und Integrationskinder in den Kindertagesstätten der Stadt Aurich ist für das Kindergartenjahr 2025/2026 auf den 28.02.2025 festgelegt worden.

Dieses gilt sowohl für die Kinder, die einen Kindergarten besuchen möchten, als auch für die Anmeldung in einer Krippe oder in einem Hort. 

Die Anmeldung der Kinder erfolgt online bei der Stadt Aurich unter http://kiga-anmeldung.aurich.de. Es ist darauf zu achten, dass nach Absendung der Anmeldung eine automatische Bestätigungsmail eintrifft, nur dann war die Anmeldung auch erfolgreich. 

Eine Anmeldung ist nur für Kinder möglich, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Aurich haben. 

Bei der Anmeldung des Kindes für einen Integrationskindergarten sollte zusätzlich der Fachdienst Bildung/Soziales/Sport der Stadt Aurich unter der E-Mailadresse kindergartenverwaltung@stadt.aurich.de von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten in Kenntnis gesetzt werden. 

Nach dem Anmeldeschluss erfolgt die Weitergabe der Wünsche an die jeweiligen Kindertagesstätten. Die Kontaktaufnahme zu den Eltern erfolgt ebenfalls durch die Kindertagesstätten. 

Bauvorbereitende Maßnahmen

Kampfmittelsondierung Landkabeltrasse der Netzanschlusssysteme BalWin4 & LanWin1

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Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung 

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Aurich, Stadt

Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2

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Die Stadt Aurich weist auf die bestehende Streu- und Räumpflicht der Haus- und Grundstückseigentümer gemäß der Straßenreinigungssatzung sowie der Verordnung über Art, Anzahl und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung im Stadtgebiet Aurich hin.

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Öffentliche Bekanntmachung zum Soldatengesetz –
Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gemäß § 58c Soldatengesetz


Gemäß § 58c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung für 2026 erfolgt im März 2025.

Gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) weise ich durch diese öffentliche Bekanntmachung darauf hin, dass die Personen, die im Kalenderjahr 2026 das achtzehnte Lebensjahr vollenden, der Datenübermittlung im Rahmen des § 58c Soldatengesetz widersprechen können.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich zu erklären. Ein entsprechendes Formular zum Widerspruchsrecht ist im Bürgerbüro der Stadt Aurich erhältlich.

Stadt Aurich                                                                                                    Aurich, den 26.09.2024
Sachgebiet Ordnungswesen
Der Bürgermeister
Im Auftrage 

Losse

Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH für die Landkabeltrasse der Offshore Projekte BalWin4 & LanWin1

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Übersicht

Bauleitplanungen

Ratsinformation

Serviceportal

Anträge bequem online stellen! Im Serviceportal OpenRathaus werden verschiedene Dienstleistungen der Stadt Aurich online angeboten. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Mehr erfahren