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Wahl der Schiedsperson

In der Stadt Aurich sind zum 01.04.2025 die Stellen der Schiedsfrau bzw. des Schiedsmanns und die der stellvertretenden Schiedsfrau/des stellvertretenden Schiedsmanns neu zu besetzen. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. 

Die Schiedsperson und die Stellvertretung werden jeweils vom Rat der Stadt Aurich auf fünf Jahre gewählt und müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. 

Die Schiedsperson ist dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist. 

Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt und durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Schiedspersonen sollen mindestens 30 Jahre alt sein und in dem Schiedsamtsbezirk (d. h. innerhalb der Stadt Aurich) ihren Wohnsitz haben. 

Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Wahrnehmung der Aufgaben einer Schiedsperson haben und die aus o. a. Gründen nicht von der Bekleidung bzw. Berufung des Ehrenamtes ausgeschlossen sind, können sich schriftlich mit einem kurzen Lebenslauf (bitte mit Angabe des Namens, Vornamens, ggf. Geburtsnamens, Geburtsdatums, Geburtsortes, Anschrift, Beruf, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse) bis zum 28.02.2025 bei der Stadt Aurich bewerben. Mehr erfahren 

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