Bekanntmachungen

Sitzungstermine

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung

 

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aurich

 

Termin:

Dienstag, 14.01.2025, 17:00 Uhr

 

Ort:

Ratssaal des Rathauses

 Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung des Protokolls (öffentlicher Teil) vom 12.12.2024
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 2024
Vorlage: 24/245
 7.Entwurf " Vertrag über den Betrieb einer Kindertagesstätte"
Vorlage: 24/238
 8.Satzung über die Erhebung von Betreuungsentgelten in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege im Landkreis Aurich; hier Anpassung
Vorlage: 24/248
 9.Berichte und Erklärungen der Fraktionen und Gruppen
 10.Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt
 11.Beantwortung von Anfragen gemäß § 16 der Geschäftsordnung
 12.Einwohnerfragestunde
 13.Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Stadt Aurich über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025 

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Bekanntmachung 

Am 26.01.2025 findet um 19:00 Uhr im Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Wiesens eine außerordentliche Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Wiesens statt. Auf die Einladung im Aushang des Rathauses weise ich hin. 

Stadt Aurich, 13.01.2025 
Der Bürgermeister 
Im Auftrage 

Berends 

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Ankündigung von Vorarbeiten und Kampfmittelsondierungen für die Trassenplanung

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Aurich, Stadt

Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2

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Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 314 „Spaalstraße“


Der Rat der Stadt Aurich hat am 15.12.2011 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 314 „Spaalstraße“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Begründung als Satzung beschlossen. 

Die Ausfertigung des Bebauungsplans Nr. 314 „Spaalstraße“ hat vor seiner Bekanntmachung zu erfolgen. Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers wird der Bebauungsplan Nr. 314 „Spaalstraße“ im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB hiermit erneut bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 314 „Spaalstraße“ wird damit rückwirkend zum 14.09.2012 in Kraft gesetzt. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 314 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.


Der Bebauungsplan mit der Begründung, kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden. 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. 

Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: 

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften 

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 10.01.2025 tritt der Bebauungsplan Nr. 314 „Spaalstraße“ rückwirkend in Kraft. 

Auf die Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2025.html wird hingewiesen. 

Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de zugänglich gemacht. 

Aurich, den 06.01.2025
Der Bürgermeister 

Feddermann 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
hier: Bebauungsplan Nr. 395 „Nördlich Thiel “ und 72. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 08.11.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 395 „Nördlich Thiel“ und die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Das grundlegende Planungsziel ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Ortsteil Middels.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB sind die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 395 „Nördlich Thiel“ und der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum

vom 13.01.2025 bis einschließlich 14.02.2025

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden.  Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 395 „Nördlich Thiel“ und der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt. 
 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 395

Geltungsbereich 72. Änderung Flächennutzungsplan


Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:

- Planzeichnung zum Vorentwurf zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes

- Begründung zum Vorentwurf der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes

- Planzeichnung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 395

- Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 395

- Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 395

- Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan Nr. 395

- Detail Anbindung Planstraße – Westerlooger Straße (K122)

- Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitung B-Plan Nr. 395

- Biotoptypenplan

- Klimabaumarten Verwendungsbereich Straßenbäume

- Klimabaumarten Verwendungsbereich Hausgärten

- Pflege- und Entwicklungsplan Georgsfelder Moor


Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden. 

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht. 

Aurich, den 06.01.2025
Der Bürgermeister 

Feddermann

Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08 Vorhaben- und Erschließungsplan „Rahe/Boomweg“ und die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 09.12.2024 die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08 „Rahe/Boomweg“ beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf enthält textliche Festsetzungen, Hinweise und örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht. 

Ziel der Bauleitplanung ist die Entwicklung von Wohnbauflächen. Das Planungsgebiet befindet sich südwestlich der Kernstadt Aurich, im Ortsteil Rahe, südlich der Oldersumer Straße. 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08 „Rahe/Boomweg“ und der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum 

vom 13.01.2025 bis einschließlich 14.02.2025 

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo.  – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können gem. § 4a Absatz 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Bei der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

Die Geltungsbereiche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08 „Rahe/Boomweg“ und der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. 

Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauungsplan VE 08



Geltungsbereich der 78. Änderung Flächennutzungsplan



Folgende Entwurfsplanunterlagen werden ausgelegt:

- Entwurf der 78. Flächennutzungsplanänderung

- Begründung zum Entwurf der 78. Flächennutzungsplanänderung

- Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08 Rahe/Boomweg

- Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08 Rahe/Boomweg

- Vorhaben- und Erschließungsplan

- Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08 Rahe/Boomweg und der 78. Flächennutzungsplanänderung 

- Entwässerungskonzept

- Pflege- und Entwicklungsplan Georgsfelder Moor

- Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung


Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:

- Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VE08 von 2024 zu Bodenversiegelung, Entwässerungsmulden, Baumerhaltung, Baumpflanzung, Insektenschutz

- Vorhaben- und Erschließungsplan zum Bebauungsplan Nr. VE08 von 2024 zu Bodenversiegelung, Entwässerungsmulden, Baumerhaltung, Baumpflanzung

- Begründung zum Entwurf Bebauungsplan Nr. VE08 von 2024 zu Bodenversiegelung, Entwässerungsmulden, Baumerhaltung, Baumpflanzung, Insektenschutz

- Umweltbericht zur 78. Änderung Flächennutzungsplan und zum Bebauungsplan Nr. VE08 von 2024 zu Biotoptypen, Plaggenesch, Bodenversiegelung, Entwässerungsmulden, Wallhecken, Baumerhaltung, Baumpflanzung, Insektenschutz, Externausgleich Georgsfelder Moor

- Oberflächen-Entwässerungskonzept zum Bebauungsplan Nr. VE08 von 2024

- Pflege- und Entwicklungsplan Georgsfelder Moor von 2015


Folgende Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung stehen zur Einsicht zur Verfügung:

- Stellungnahme vom Ersten Entwässerungsverband Emden vom 25.07.2024

- Stellungnahme vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 10.07.2024

- Stellungnahme von der Ostfriesischen Landschaft vom 24.07.2024

- Stellungnahme der Stadtentwässerung der Stadt Aurich vom 25.07.2024

- Stellungnahme der NABU vom 25.07.2024

- Stellungnahme vom Landkreis Aurich vom 24.07.2024

- Stellungnahme Private Anwender vom 25.07.2024

- Stellungnahme Private Anwender vom 25.07.2024


Schutzgebiete und Schutzobjekte im Bereich möglicher Umweltauswirkungen der Planung:

- Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG und § 22 Abs. 3 NNatSchG: Wallhecke auf 30 m Länge südöstlich des Plangebietes

- Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG und § 22 Abs. 1 NNatSchG: 4 Bäume mit Schutz nach der städtischen Baumschutzsatzung


Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden. 

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, veröffentlicht. 

Aurich, den 06.01.2025
Der Bürgermeister

Feddermann

Der PFAU - Prävention für Aurich e. V. - lädt am Montag, den 27.01.2025 um 14.00 Uhr zur öffentlichen Mitgliederversammlung im Familienzentrum Aurich ein. 

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Stadt Aurich                                                                                                                                                                                                           Aurich, den 07.01.2025
Der Bürgermeister

 


Bekanntmachung 
 


In der Stadt Aurich sind zum 01.04.2025 die Ämter der Schiedsfrau bzw. des Schiedsmanns und die der stellvertretenden Schiedsfrau/des stellvertretenden Schiedsmanns neu zu wählen. 

Die Schiedsperson und die Stellvertretung werden jeweils vom Rat der Stadt Aurich auf fünf Jahre gewählt und müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. 

Die Schiedsperson ist dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist. 

Die Schiedsfrau bzw. der Schiedsmann ist ehrenamtlich tätig.

Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt und durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Schiedspersonen sollen mindestens 30 Jahre alt sein und in dem Schiedsamtsbezirk (d. h. innerhalb der Stadt Aurich) ihren Wohnsitz haben. 

Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Wahrnehmung der Aufgaben einer Schiedsperson haben und die aus o. a. Gründen nicht von der Bekleidung bzw. Berufung des Ehrenamtes ausgeschlossen sind, können sich schriftlich bis zum 28.02.2025 beim Ratsbüro der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich bewerben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Aurich www.aurich.de.


Feddermann

Der Anmeldeschluss für die Anmeldung und die Eintragung in die Vormerkliste der Regel- und Integrationskinder in den Kindertagesstätten der Stadt Aurich ist für das Kindergartenjahr 2025/2026 auf den 28.02.2025 festgelegt worden.

Dieses gilt sowohl für die Kinder, die einen Kindergarten besuchen möchten, als auch für die Anmeldung in einer Krippe oder in einem Hort. 

Die Anmeldung der Kinder erfolgt online bei der Stadt Aurich unter http://kiga-anmeldung.aurich.de. Es ist darauf zu achten, dass nach Absendung der Anmeldung eine automatische Bestätigungsmail eintrifft, nur dann war die Anmeldung auch erfolgreich. 

Eine Anmeldung ist nur für Kinder möglich, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Aurich haben. 

Bei der Anmeldung des Kindes für einen Integrationskindergarten sollte zusätzlich der Fachdienst Bildung/Soziales/Sport der Stadt Aurich unter der E-Mailadresse kindergartenverwaltung@stadt.aurich.de von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten in Kenntnis gesetzt werden. 

Nach dem Anmeldeschluss erfolgt die Weitergabe der Wünsche an die jeweiligen Kindertagesstätten. Die Kontaktaufnahme zu den Eltern erfolgt ebenfalls durch die Kindertagesstätten. 

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 350 „Am Pferdemarkt“

Der Rat der Stadt Aurich hat am 20.06.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 350 „Am Pferdemarkt“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 NBauO (Niedersächsische Bauordnung) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 350 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

Der Bebauungsplan Nr. 350 liegt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG bereit. 

Des Weiteren wird der in Kraft getretene Bebauungsplan gem. § 10a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2024.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht. 

Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: 

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften 
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 20.12.2024 tritt der Bebauungsplan Nr. 350 „Am Pferdemarkt“ in Kraft. 

Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen. 

Aurich, den 16.12.2024
Der Bürgermeister 

Feddermann 

Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Pferdemarkt“ 

Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 20.06.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossene 62. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 07.10.2024, Az. 864/2023, gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Auflagen genehmigt.

Der Geltungsbereich der 62. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

Die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit der Begründung, de, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG bereit.

Des Weiteren wird die wirksame Flächennutzungsplanänderung gem. § 6a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2024.htm ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht. 

Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: 

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften 

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 20.12.2024 wird die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. 

Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen.

Aurich, den 16.12.2024
Der Bürgermeister 

Feddermann 

Bauvorbereitende Maßnahmen

Kampfmittelsondierung Landkabeltrasse der Netzanschlusssysteme BalWin4 & LanWin1

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Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung 

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Aurich, Stadt

Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2

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Informationen zu Drohnenbefliegungen

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) informiert im Rahmen der Transparenz- und Informationspflichten gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung

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Die Stadt Aurich weist auf die bestehende Streu- und Räumpflicht der Haus- und Grundstückseigentümer gemäß der Straßenreinigungssatzung sowie der Verordnung über Art, Anzahl und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung im Stadtgebiet Aurich hin.

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Öffentliche Bekanntmachung zum Soldatengesetz –
Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gemäß § 58c Soldatengesetz


Gemäß § 58c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung für 2026 erfolgt im März 2025.

Gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) weise ich durch diese öffentliche Bekanntmachung darauf hin, dass die Personen, die im Kalenderjahr 2026 das achtzehnte Lebensjahr vollenden, der Datenübermittlung im Rahmen des § 58c Soldatengesetz widersprechen können.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich zu erklären. Ein entsprechendes Formular zum Widerspruchsrecht ist im Bürgerbüro der Stadt Aurich erhältlich.

Stadt Aurich                                                                                                    Aurich, den 26.09.2024
Sachgebiet Ordnungswesen
Der Bürgermeister
Im Auftrage 

Losse

Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH für die Landkabeltrasse der Offshore Projekte BalWin4 & LanWin1

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Ankündigung von Vorarbeiten und Kampfmittelsondierungen für die Trassenplanung der Amprion Offshore GmbH

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeine Aurich, Stadt

Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2

Mehr erfahren

Übersicht

Bauleitplanungen

Ratsinformation

Serviceportal

Anträge bequem online stellen! Im Serviceportal OpenRathaus werden verschiedene Dienstleistungen der Stadt Aurich online angeboten. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Mehr erfahren