Amtliche Bekanntmachungen

 

Bekanntmachung der Stadt Aurich


Öffentliche Bekanntmachung einer überörtlichen Prüfung der Stadt Aurich durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof

 

Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat im Jahr 2023 gemäß §§ 1 bis 4 des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes (NKPG) eine überörtliche Prüfung zum Schuldenmanagement bei selbständigen Gemeinden durchgeführt.

Der Rat der Stadt Aurich hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 die Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes vom 25.04.2024 zur Kenntnis genommen.

Der Bericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofes liegt gemäß § 5 Abs. 2 NKPG vom 01.07.2024 bis zum 09.07.2024 zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, Zimmer 109, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Bei Interesse wird um eine vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 04941/12-1220 oder der E-Mail-Adresse denekas(at)stadt.aurich.de gebeten.

Diese Bekanntmachung wird am 28.06.2024 im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, und auf der Internetseite der Stadt Aurich unter www.aurich.de veröffentlicht.

Aurich, 21.06.2024

Stadt Aurich
Der Bürgermeister

gez. Feddermann

 

Bekanntmachung zur Bauleitplanung

60. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Wiesens sowie des Bebauungsplanes Nr. 357 „Osterfeldstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 17.06.2024 die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 357 „Osterfeldstraße“ und der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aurich beschlossen.
Der Bebauungsplanentwurf enthält textliche Festsetzungen, Hinweise und örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht.

Ziel der Planung soll sein, südöstlich des Stadtgebietes im Ortsteil Wiesens weitere Wohnbauflächen auszuweisen. Die benannte Fläche des Bebauungsplanes Nr. 357 befindet sich in der Ortsrandlage des Ortsteiles Wiesens und grenzt südwestlich an die vorhandene Wohnbebauung innerhalb der Flächen des Bebauungsplans Nr. 177 –Am Lindenbaum- und nordwestlich an Flächen für die Landwirtschaft an.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 357 mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung und der Entwurf der 60. Änderung des Flächennutzungsplans mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum 

 

vom 24.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024 öffentlich aus.

 

Die Planunterlagen können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch unter stellungnahme(at)stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg bei der Stadt Aurich abgegeben werden (z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift).

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplanes Nr. 357 und der 60. Flächennutzungsplanänderung sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.
 

Geltungsbereich Bebauungplan Nr. 357

Geltungsbereich 60. Flächennutzungsplanänderung

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können gem. § 4a Absatz 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Bei der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende Entwurfsplanunterlagen werden ausgelegt:

  • Entwurf der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Begründung zum Entwurf der 60. Flächennutzungsplanänderung
  • Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Auslegung zur 60. Flächennutzungsplanänderung
  • Geltungsbereich zum Bebauungsplan Nr. 357 „Osterfeldstraße“
  • Übersicht der Bebauungspläne
  • Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 357 mit örtlichen Bauvorschriften
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 357
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 357 und der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Auslegung zum B-Plan Nr. 357
  • Lageplan Flächenpool Extumer Hammrich mit Kompensationszuordnung
  • Entwurf Kanalbau
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 357
  • Biotoptypenkarte im Plangebiet
  • Brutvogelkarte im Plangebiet
  • Baumkataster für die Wallhecken-Bäume
  • Maßnahmenkonzept im Ausgleichspool Extumer Hammrich

Folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen aus der frühzeitigen Auslegung werden ebenfalls zur Einsicht bereitgehalten:

  • Stellungnahme des Landkreises Aurich von 2023,
  • Stellungnahme des Landkreises Aurich von 2024,
  • Stellungnahme des Naturschutzbundes Aurich von 2023,
  • Stellungnahme des Naturschutzbundes Aurich von 2024,
  • Stellungnahme des Nieders. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz von 2023,
  • Stellungnahme des OOWV von 2020,
  • Stellungnahme des OOWV von 2024,
  • Stellungnahme des Niedersächsischen Landesamtes für Straßenbau und Verkehr von 2023,
  • Stellungnahme der Ostfriesischen Landschaft von 2023,
  • Stellungnahme der Ostfriesischen Landschaft von 2024

Des Weiteren enthalten folgende Planunterlagen umweltbezogene Informationen:

  • Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 357 zu Baumerhaltung, Fledermäusen, Wallhecken, Biotoptypen, Bodenversiegelungen und Oberflächenentwässerung,
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr.357 zu Baumerhaltung, Fledermäusen, Wallhecken, Bodenversiegelungen und Oberflächenentwässerung,
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 357 und zur 60. Änderung Flächennutzungsplan zu Brutvögeln, Amphibien, Ameisen, Fledermäusen, Wallhecken, Bodenschutz, Bodenversiegelungen, Grundwasser, Klimaschutz und Oberflächenentwässerung,
  • Biotoptypenkartierung zum Umweltbericht,
  • Kompensationspool Extumer Hammrich Maßnahmenkonzept zum Externausgleich,
  • Kompensationspool Extumer Hammrich Karte zum Externausgleich,
  • Artenschutz-Potentialanalyse Brutvögel Amphibien Biotopschutz,
  • Brutvogelkartierung zur Artenschutz-Potentialanalyse,
  • Oberflächenentwässerung Plan Kanalbau,
  • Plan und Liste Baumbestand

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Ebenso ist die Planung im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html  sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar.

Aurich, den 18.06.2024
Der Bürgermeister
In Vertretung

Vorwerk
 

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 370 „Indu-Nord, nördlich der Bahnlinie“ und die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB


Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 27.05.2024 die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 370 „Indu-Nord, nördlich der Bahnlinie“ und des 63. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Der Bebauungsplanentwurf enthält textliche Festsetzungen und Hinweise einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 325 wird im überplanten Bereich des Bebauungsplans Nr. 370 „Indu-Nord, nördlich der Bahnlinie“ aufgehoben.

Das grundlegende Planungsziel ist die Schaffung von gewerblichen Bauflächen durch die Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Aurich-Nord, um den Bedarf an gewerblichen Bauflächen im Stadtgebiet Aurich zu realisieren.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 370 und der Entwurf der 63. Änderung des Flächennutzungsplans mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum  

 

vom 24.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024

 

öffentlich aus. Die Planunterlagen können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch unter stellungnahme(at)stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg bei der Stadt Aurich abgegeben werden (z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift).

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplanes Nr. 370 und der 63. Flächennutzungsplanänderung sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.
 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 370

Geltungsbereich 63. Flächennutzungsplanänderung

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können gem. § 4a Absatz 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Bei der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende Entwurfsplanunterlagen werden ausgelegt:

  • Entwurf der 63. Flächennutzungsplanänderung
  • Begründung zum Entwurf der 63. Flächennutzungsplanänderung
  • Umweltbericht zum Entwurf der 63. Flächennutzungsplanänderung
  • Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Auslegung zur 63. Flächennutzungsplanänderung
  • Biotoptypenplan zur 63. Flächennutzungsplanänderung
  • Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 370
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 370
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 370
  • Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Auslegung zum B-Plan Nr. 370
  • Biotoptypenplan zum Bebauungsplan Nr. 370
  • Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 370
  • Bericht zur Fachstellungnahme der Fledermäuse 2015
  • Bericht zur Fachstellungnahme der Fledermäuse inklusive der Ergänzung im Jahr 2023
  • Oberflächenentwässerungskonzept
  • Erläuterungsbericht zum Oberflächenentwässerungskonzept

Folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen aus der frühzeitigen Auslegung werden ebenfalls zur Einsicht bereitgehalten:

  • Stellungnahme des Landkreises Aurich Untere Wasserbehörde von 2019
  • Stellungnahme des Landkreises Aurich von 2019
  • Stellungnahme des NLStbV Aurich von 2019
  • Stellungnahme des Naturschutzbundes Aurich von 2019
  • Stellungnahme der Ostfriesischen Landschaft von 2019
  • Stellungnahme des LBEG Hannover von 2019
  • Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Emden von 2019
  • Amphibienkartierung zur Umweltverträglichkeitsstudie Sandabbau Tannenhausen von 2012
  • Libellenkartierung zur Umweltverträglichkeitsstudie Sandabbau Tannenhausen von 2012
  • Brutvogelkartierung zur Umweltverträglichkeitsstudie Sandabbau Tannenhausen von 2012
  • Rastvogelkartierung zur Umweltverträglichkeitsstudie Sandabbau Tannenhausen von 2012

Des Weiteren enthalten folgende Planunterlagen umweltbezogene Informationen:

  • Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 370 zu Schallimmissionen, Baumschutz, Gehölzpflanzung und Wallhecken,
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 370 zu Schallimmissionen, Baumschutz, Gehölzpflanzung, Wallhecken und archäologischen Bodenfunden,
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 370 zu Schallimmissionen, Baumschutz, Gehölzpflanzung, Wallhecken, archäologischen Bodenfunden, Vogelschutz, Fledermausschutz, Amphibien, Libellen, Biotoptypen, Bodenschutz, Grundwasser und Sandlagerstätten,
  • Biotoptypenplan zum Bebauungsplan Nr. 370,
  • Umweltbericht zur 63. Änderung Flächennutzungsplan zu Schallimmissionen, Baumschutz, Gehölzpflanzung, Wallhecken, archäologischen Bodenfunden, Vogelschutz, Fledermausschutz, Amphibien, Libellen, Biotoptypen, Bodenschutz, Grundwasser und Sandlagerstätten,
  • Biotoptypenplan zur 63. Änderung Flächennutzungsplan,
  • Oberflächenentwässerung Vorplanung INDU-NORD nördlich der Bahn
  • Fachstellungnahme Fledermäuse Nachkartierung von 2023
  • Fachstellungnahme Fledermäuse Kartierung von 2015
  • Schalltechnisches Gutachten von 2012 und Schalltechnische Stellungnahme Gewerbelärm von 2019.

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Ebenso ist die Planung im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar.

Aurich, den 18.06.2024
Der Bürgermeister
In Vertretung

Vorwerk
 

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08 Vorhaben- und Erschließungsplan „Rahe/Boomweg“ und die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 05.02.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08 „Rahe/Boomweg“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) und die Aufstellung der 78. Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplanvorentwurf enthält textliche Festsetzungen, Hinweise und örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht.

Ziel der Bauleitplanung ist die Entwicklung von Wohnbauflächen. Das Plangebiet befindet sich südwestlich der Kernstadt Aurich, im Ortsteil Rahe, südlich der Oldersumer Straße.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB liegen die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 08 Vorhaben- und Erschließungsplan „Rahe/Boomweg“ und die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Zeitraum

 

vom 24.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024

 

öffentlich aus. Die Planunterlagen können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift). Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes sind Anträge nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bei der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Geltungsbereiche des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08 „Rahe/Boomweg“ und der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.
 

Geltungsbereich Vorhabenbezogener Bebauungsplan VE 08

Geltungsbereich der 78. Änderung Flächennutzungsplan

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus

  • Vorentwurf der 78. Flächennutzungsplanänderung
  • Begründung zum Vorentwurf der 78. Flächennutzungsplanänderung
  • Vorentwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan VE 08 Rahe/Boomweg
  • Begründung zum Vorentwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan VE 08 Rahe/Boomweg
  • Vorhaben- und Entschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VE 08 Rahe/Boomweg
  • Umweltbericht
  • Übersicht der Schleppkurven
  • 3D Ansichten
  • Entwässerungskonzept
  • Biotoptypenplan

 

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Ebenso ist die Planung auch im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste einsehbar.

Aurich, den 18.06.2024
Der Bürgermeister
In Vertretung

Vorwerk
 

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Aurich

Stadt Aurich
Fachdienst Planung

 

Öffentliche Bekanntmachung

Benennung des Weges am Ems-Jade-Kanal

 

Der Ortsrat Extum/Haxtum/Kirchdorf/Rahe hat in seiner Sitzung am 29.04.2024 über die Benennung des Weges am Ems-Jade-Kanal abgestimmt. Zu Ehren des in Aurich geborenen Künstlers Hannes Flesner wurde der in dem Plan rot dargestellte Weg

„Hannes-Flesner-Padd“

benannt.


Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden. Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.

Hinweis:
Die Klage kann auch nach Maßgabe der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz vom 21.10.2011 (Nds. GVBI. S. 367), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.11.2015 (Nds. GVBI. S. 335), über das elektronische Gerichtspostfach erhoben werden.

Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Amtsblatt am 21.06.2024 sowie im Aushangkasten des Rathauses und im Internet unter https://www.aurich.de/bekanntmachungen.html wird hingewiesen.

Aurich, den 18.06.2024
Der Bürgermeister
In Vertretung

Vorwerk

Bekanntmachung der Stadt Aurich

Bekanntmachung zur Auslegung des Lärmaktionsplan Stufe 4 gem. § 47d des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchG) der Stadt Aurich

 

Der Rat der Stadt Aurich hat am 20.06.2024 die Auslegung des Lärmaktionsplans Stufe 4 gem. § 47d des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchG) der Stadt Aurich beschlossen.

Im Rahmen des Lärmaktionsplanes werden Lärmkartierungen erstellt, welche räumliche Bereiche mit hohen Lärmpegeln und vielen betroffenen Einwohnern, sog. Hotspots (Lärmschwerpunkte), ermitteln lassen und im Weiteren zu analysieren sind, die im Weiteren für die Definition von Lärmminderungsmaßnahmen die Ausgangsbasis bilden.

Gemäß BImSchG liegt der Entwurf des Lärmaktionsplanes Stufe 4 in dem Zeitraum 


vom 24.06.2024 bis einschließlich 22.07.2024 öffentlich aus.


Die Unterlagen können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch unter stellungnahme(at)stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bekanntmachungen.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die finale Fassung nicht von Bedeutung ist.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Ebenso ist die Planung im Internet unter https://www.aurich.de/bekanntmachungen.html abrufbar.

Aurich, den 19.06.2024
Der Bürgermeister

Feddermann

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 196 „Düfferstraße
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB


Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 27.05.2024 die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 196 „Düfferstraße“ beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf enthält textliche Festsetzungen, Hinweise und örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO).

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Bebaubarkeit der Flächen abschließend geregelt werden. Dem Bedarf an weiteren Wohnbauflächen soll entsprochen und die zukünftig zulässige Bebauung planerisch abgesichert werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 196 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB duchgeführt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 196 mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung mit der dazugehörigen Begründung in dem Zeitraum 

vom 17.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024

öffentlich aus. Die Planunterlagen können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch unter stellungnahme(at)stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 196 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
 

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 196

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können gem. § 4a Absatz 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Entwurfsplanunterlagen werden ausgelegt:

  • Übersicht Lage im Raum
  • Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 196 Düfferstraße
  • Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 196 inklusive der textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 196
  • Vorentwurf B-Plan Nr. 196
  • Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf
  • Oberflächenentwässerungskonzept
  • Schalltechnisches Gutachten zur Schallimmissionssituation in der Nachbarschaft des Restaurants „Burger King“
  • Untersuchung auf Altlasten
  • Anlage Biotoptypenkartierung

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Ebenso ist die Planung im Internet unter  https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html  sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar.

Aurich, den 10.06.2024
Der Bürgermeister

Feddermann

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft

                                                                                                                                                 Aurich, 26.03.2024
Stadt Aurich 
Der Bürgermeister


Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass vom 1. April bis zum 15. Juli Hunde in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden dürfen. Das freie Laufenlassen von Hunden ist in dieser Zeit grundsätzlich untersagt. In diesem Zeitraum ist die sogenannte Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, in der das Wild sowie die sonstigen frei lebenden Tiere vor Beunruhigung besonders zu schützen sind.

Ausnahmen gibt es für Jagdhunde, Rettungs- oder Hütehunde, Hunde der Polizei und der Bundespolizei oder des Zolls, wenn sich diese Hunde im Einsatz befinden. Eine Ausnahme gilt ferner für ausgebildete Blindenführhunde.

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung können vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Leinenpflicht mit einer Geldbuße geahndet werden.

Einsatzzeiten für Rasenmäher

Große Teile der Auricher Bevölkerung werden sich in der nächsten Zeit wieder intensiv um die Pflege ihres Rasens kümmern. Leider ist diese Rasenpflege in der heutigen Zeit oftmals mit nicht unerheblichem Lärm verbunden. Um gewisse Ruhezeiten zu gewährleisten und damit unter anderem den Rasenmäherlärm auf ein erträgliches Maß zu beschränken, hat der Gesetzgeber die 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) erlassen.

Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass nach dieser Verordnung ein Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr betrieben werden darf. Für einige andere motorisierte Gartengeräte wie Laubbläser und Laubsammler oder Graskantenschneider/Grastrimmer und Freischneider gelten noch weitere eingeschränkte Nutzungszeiten. Diese Geräte dürfen nur werktags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Diese Verbote gelten nicht für Pflegearbeiten in öffentlichen Anlagen und für Geräte im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz.

Obwohl der Gesetzgeber bzgl. der Rasenmäher in seiner Verordnung die Mittagspause nicht ausdrücklich mit einbezogen hat, bittet die Stadt Aurich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht zu mähen, um die Ruhe der Nachbarn nicht unnötig zu stören.