Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Aurich

Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Aurich
Frau Anna Eggers
Bgm.-Hippen-Platz 1
26603 Aurich
Telefon: 04941 / 12 - 19 00
E-Mail: gleichstellung@stadt.aurich.de 

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3

Ziele

In Niedersachsen regelt das Kommunalverfassungsgesetz in den Paragraphen 8 und 9 die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten. Folgende Ziele werden benannt: 

  • Die Gleichstellungsbeauftragte soll dazu beitragen, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen.
  • Sie wirkt an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben.
  • Sie kann Maßnahmen anregen, die die Arbeitsbedingungen in der Verwaltung oder die personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten der Kommune betreffen. Dazu gehören z.B. Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Beispiele

Die Verwirklichung von Gleichberechtigung ist somit eine Aufgabe mit Verfassungsrang, die gesetzlich geregelt ist. Dass Gleichstellung noch immer nicht erreicht ist, zeigen folgende Beispiele:

  • Junge Frauen haben im Durchschnitt bessere Schul- und Ausbildungsabschlüsse als junge Männer. In Führungspositionen sind Frauen jedoch noch immer selten zu finden. Wir sprechen davon, dass Frauen an die "gläserne Decke" stoßen.
  • Frauen übernehmen immer noch die Hauptverantwortung in der Kindererziehung. Dies führt häufig zu Unterbrechungen im Berufsleben und ein Wiedereinstieg in den erfordert oft eine Anpassung der Qualifikation und die Vereinbarkeit der privaten und beruflichen Anforderungen.
  • Oft arbeiten Frauen in Teilzeit. Dies führt zu einem geringen Einkommen und wirkt sich direkt auf die Rente aus, die dann meist nicht zum Lebensunterhalt ausreicht: Die Altersarmut ist weiblich.
  • Die Pflege von Familienangehöriger wird mehr als doppelt so oft von Frauen als von Männern übernommen, was die berufliche Laufbahn weiter unterbricht.
  • In fast jeder 5. Familie lebt nur ein Elternteil. 82 % der alleinerziehenden Eltern sind Frauen. Jede fünfte alleinerziehende Mutter hat ein Familieneinkommen von weniger als 1.500 Euro.

 

Quellen:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/gleichstellungsatlas
DIW Wochenbericht 7 
Factsheet_Alleinerziehende_2024.pdf

 

 

 

 

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