Bieterverfahren Kreihüttenmoorweg 45

Bieterverfahren zur Veräußerung eines bebauten Grundstücks

Die Stadt Aurich beabsichtigt, den im Ortsteil Sandhorst der Stadt Aurich belegenen, im städtischen Eigentum stehenden Grundbesitz „Kreihüttenmoorweg 45“ im Rahmen eines Bieterverfahrens gegen das höchste Gebot zu veräußern. 

Veräußert wird das Flurstück 44/3 der Flur 2 der Gemarkung Sandhorst zur Größe von 1.500 m². Der Grundbesitz ist bebaut mit einem Einfamilienhaus nebst Anbau und Garage (Baujahr des Hauses und der Garage ca. 1966; Baujahr des Anbaus ca. 1973). 

Das Wohnhaus ist nicht vermietet und steht leer.

Das Mindestgebot für den Grundbesitz liegt bei 177.000,00 €. Dem Mindestgebot liegt das Gutachten eines Sachverständigen und vereidigten Schätzers zugrunde.

Interessenten erhalten hiermit die Möglichkeit, ein Angebot für den Erwerb des Grundbesitzes abzugeben. Hierzu muss bis zum 17.12.2024, 11:15 Uhr ein Schreiben in einem verschlossenen Umschlag bei der Stadt Aurich, -Zentrale Vergabestelle-, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich eingehen. Auf dem Briefumschlag bitte „Angebot (nicht öffnen)“ notieren. Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten:

  • Benennung des Kaufobjektes
  • Kontaktdaten des Interessenten/Käufers
  • Kaufpreisangebot
  • Darlegung der beabsichtigten Nutzung

Das maßgebliche Kriterium für den Zuschlag ist das höchste Gebot.

Der Grundbesitz wird mit Unterstützung der RVB Immobilien GmbH aus Aurich veräußert. Für weitergehende Informationen besuchen Sie daher bitte das entsprechende Inserat auf der Internetseite der Immobilienfirma (www.meine-immopartner.de) und wenden sich bei Rückfragen an die dort benannten Ansprechpartner. 

Die Kosten der Veräußerung gehen zu Lasten des Erwerbers. Hiervon abweichend haben Käufer und Verkäufer jeweils eine Provision in Höhe von 3,57 % (incl. gesetzl. MwSt.) des Kaufpreises an die RVB Immobilien GmbH zu entrichten.

Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass zur Prüfung der abgegebenen Gebote und zur Abwicklung von ggf. daraus resultierenden Vertragsangelegenheiten erforderliche persönliche Daten gespeichert und verarbeitet sowie an Dritte weitergegeben werden, sofern einer Datenverarbeitung und -speicherung nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Bei der vorgenannten Veräußerung handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren. Die Stadt Aurich behält sich ausdrücklich vor, das Verfahren jederzeit einzustellen, ohne dass hierdurch Ansprüche potentieller Interessenten geltend gemacht werden können. Durch die Abgabe eines Gebots entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Eine Kostenerstattung für entstandene Aufwendungen erfolgt nicht. Es handelt sich um eine reine Veräußerung eines städtischen Grundstücks und nicht um einen öffentlichen (Bau-) Auftrag.

Aurich, den 23. Oktober 2024

gez. Feddermann

- Feddermann, Bürgermeister -