Albert Bolenius

Albert Bolenius (1632 - 1638)

Albert Bolenius war der Sohn des Bole Hayen. Dieser war ebenfalls zusammen mit Hinrich Erpenbeck von 1608 bis 1620 Bürgermeister.

Der Sohn Albert, später auch Albertus genannt, war promovierter Jurist. Er legte sich einen lateinischen Namen zu und trat in den Justizdienst der ostfriesischen Grafen. Er wurde Assessor am Hofgericht und war für Familienangelegenheiten zuständig. Die Kanzler Dothias Wiarda und Arnoldus van Boland empfahlen dem Grafen, Bolenius das Bürgermeisteramt von Aurich zu übertragen. Ulrich III. folgte diesem Rat. Es ist anzunehmen, dass er in Bolenius einen Verfechter seiner Interessen im ostfriesischen Landtag suchte. Der Graf stand nämlich gerade im Landtag unter scharfem Beschuss der Stände. Bolenius erwies sich als ein getreuer Gefolgsmann des Grafen. Bei der bevorstehenden Bedrohung durch Hessische Kriegshaufen ging er mit nach Emden. 

Offiziell war Bolenius von 1632 bis 1638 als Bürgermeister tätig, obwohl er sich ab 1637 in Emden befand. Hier fand Bolenius offenbar eine annehmbare Existenz als Jurist. Schließlich bat er den Grafen um seine Entlassung aus dem Bürgermeisteramt. Im Rathaus zu Aurich wurde er von der Bürgerschaft feierlich verabschiedet. Als Abschiedsgeschenk erhielt er "zwantzig Reichsthaler und einen Pokal zu 60 Loth Silber". Er selbst gab dem Rat im Gasthof "Zum Weißen Schwan" ein "klein Banket". 

Ein Jahr später tritt Bolenius wieder in den Dienst des Grafen Ulrich III. und wird nunmehr "gräflicher Rath" und erhält den Titel "advocatus fisci". Noch bis 1660 wird er als Rath erwähnt. Während dieser Zeit verfasste er eine "Ostfriesische Historie".