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Einführung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens


Die Stadt Aurich führt im Rahmen eines verbesserten Bürgerservice das digitale Baugenehmigungsverfahren ein. Ab dem 1. August 2024 haben bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser (bspw. Architekten und Ingenieure) die Möglichkeit, alle gängigen bauaufsichtlichen Anträge und Anzeigen digital einzureichen. Die Antragstellung erfolgt über das Portal „OpenRathaus“ der Stadt Aurich.

-> zum Serviceportal OpenRathaus