Amtliche Bekanntmachungen

 

Bekanntmachung der Stadt Aurich

Bekanntmachung der Stadt Aurich
hier: Aufhebungsverfahren

 


Die Aufhebungen gemäß § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungs-, Feststellungs- und Satzungsbeschlüsse nachfolgender Bauleitpläne werden hiermit bekannt gegeben.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat in seiner Sitzung am 18.09.2023 die Aufhebung des Bebauungsplanes

Nr. 359 „Erweiterung Bürgerwindpark Königsmoor“

beschlossen.

Des Weiteren hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich in seiner Sitzung am 23.10.2023 die Aufhebungen der Bebauungspläne

  • Nr. 78 „Wiesenstraße“
  • Nr. 157 „Esenser Postweg/Linden“
  • Nr. 188 „Südl. Sandhorster Ehe“
  • Nr. 319 „Hügellandschaft nördl.“
  • Nr. 324 „Indu NORD, Windenergie“

beschlossen.

Ebenso hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich in seiner Sitzung am 22.04.2024 die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 242 „Sandabbau Ogenbargener Schäferei“ beschlossen.

Die Geltungsbereiche sind den nachstehenden Lageplänen zu entnehmen. Die Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

Die Aufhebung der Bauleitplanverfahren tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich in Kraft. Die Öffentlichkeit kann sich über die Aufhebung der Bauleitplanung informieren und die Unterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, Fachdienst Planung einsehen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

Die Aufhebungen sind im Internet unter: https://www.aurich.de/buergerinformation/bekanntmachungen.html sowie gem. § 4a Absatz 4 BauGB auch unter https://uvp.niedersachsen.de ab dem 03.05.2024 bis einschließlich 17.05.2024 abrufbar.

Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses der Stadt Aurich und die Veröffentlichung im Amtsblatt am 03.05.2024 des Landkreises Aurich wird hingewiesen.

Aurich, den 30.04.2024
Der Bürgermeister
 

Feddermann


Geltungsbereiche


Bebauungsplan Nr. 359 „Erweiterung Bürgerwindpark Königsmoor“

  • Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 359 „Erweiterung Bürgerwindpark Königsmoor“ wurde im Verwaltungsausschuss am 29.02.2016 beschlossen.
  • Am 20.05.2016 wurde die Öffentlichkeit durch die ortsübliche Bekanntmachung beteiligt.
  • Das Verfahren wurde nicht weitergeführt, aus diesem Grund ist es aufzuheben.

Bebauungsplan Nr. 78 "Wiesenstraße"

  • Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Wiesenstraße wurde am 21.09.1978 durch den Verwaltungsausschuss beschlossen.
  • Es sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue Wohnsiedlung geschaffen werden.
  • Der am 09.06.1961 rechtsverbindlich gewordene Durchführungsplan DS2 sollte durch den Bebauungsplan Nr. 78 Wiesenstraße überplant werden.
  • Dieses Verfahren wurde nicht durchgeführt, somit hat der Durchführungsplan DS2 noch seine Gültigkeit.
  • Die Planungen des Bebauungsplanes Nr. 78 sind nicht weitergeführt worden, aus diesem Grund ist der Bebauungsplan aufzuheben.

Bebauungsplans Nr. 157 „Esenser Postweg/Linden“

  • Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 157 „Esenser Postweg/Lindenweg“ wurde am 16.06.2003 durch den Verwaltungsausschuss beschlossen.
  • Der darauffolgende Auslegungsbeschluss wurde am 10.11.2003 durch den Verwaltungsausschuss gefasst.
  • Ausgelegen hat die Entwurfsplanung vom 19.12.2003 bis zum 19.01.2004.
  • Es sollten ca. 50 Bauplätze geschaffen werden.
  • Da es Entwässerungsprobleme gab, wurde dieses Bauleitplanverfahren nicht weitergeführt, somit ist der Bebauungsplan Nr. 157 aufzuheben.

Bebauungsplan Nr. 188 "Südl. Sandhorster Ehe"

  • Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 188 wurde im Jahr 1993 eingeleitet.
  • Der Abschluss des Bebauungsplanverfahrens scheiterte am Naturschutz. Die Baugebietsfläche entsprach weitgehend einem Biotop im Sinne des § 28a des damaligen Niedersächsischen Naturschutzgesetzes.
  • Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat daraufhin am 10.10.1994 beschlossen, das Bauleitplanverfahren Nr. 188 nicht weiterzuführen, hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan jedoch nicht aufgehoben.
  • Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 188 soll jetzt im Zuge der Aufarbeitung aufgehoben werden.

Bebauungsplan Nr. 319 "Hügellandschaft nördl."

  • Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 319 „Hügellandschaft nördlich Kreihüttenmoorweg“ hat an dem Ausgleichsflächensuchraum einen Flächenanteil von etwa 50 %.
  • Ziel der Planung war es, neben der konzentrierten und ökologisch optimierten Anordnung von Ausgleichsflächen, einen Staub- und Lärmschutz für die Wohnbebauung am Lindenweg gegenüber dem Industriegebiet Aurich NORD zu erreichen.
  • Der Aufstellungsbeschluss wurde nur im Ortsrat Sandhorst am 30.05.2011 empfohlen, alle anderen Gremien haben den Beschluss vertagt.
  • Der Bebauungsplan Nr. 319 ist somit aufzuheben.

Bebauungsplan Nr. 324 "Indu NORD, Windenergie"

  • Durch die Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 324 Windenergieanlage Industriegebiet Nord am 02.02.2012 sollte die Möglichkeit eröffnet werden, eine zusätzliche Windenergieanlage mit einer maximalen Höhe von 150 m über dem Gelände am Standort des Industriegebietes Nord zu errichten.
  • Die Enercon GmbH plante die Errichtung einer Windenergieanlage des Typs E101 mit 99 m Nabenhöhe auf dem Gelände der neuen Produktionsstätte Kunststofftechnologie Aurich KTA.
  • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 324 wurde in der Zeit vom 12.08.2013 bis 13.09.2013 öffentlich ausgelegt.
  • Eine erneute öffentliche Auslegung fand vom 30.12.2014 bis 03.02.2015 statt.
  • Das Vorhaben soll nun nicht mehr realisiert werden. Aus dem vorgenannten Grund soll die Aufhebung erfolgen.

Bebauungsplan Nr. 242 "Sandabbau Ogenbargener Schäferei"

  • Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 242 „Sandabbau Ogenbarger Schäferei“ am 26.03.2001 sollte die Regelung des Sandabbaus im Bereich des bestehenden Sandabbaubetriebes geschaffen werden.
  • Die Fläche war bereits im Flächennutzungsplanentwurf als Sandabbaufläche mit Nachfolgenutzung „Naturentwicklung und Erholung“ dargestellt.
  • Dieses Vorhaben wurde nicht weiterverfolgt, somit ist der Bebauungsplan aufzuheben.

Bekanntmachung der Stadt Aurich

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

 

Bekanntmachung



 

 

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Sanierung

 

Termin:

Mittwoch, 08.05.2024, 17:00 Uhr

 

Ort:

Ratssaal des Rathauses

 Tagesordnung:

 1.

Eröffnung der Sitzung

 2.

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

 3.

Genehmigung der Protokolle (öffentlicher Teil) vom 07.12.2023, 18.01.2024, 31.01.2024 und 20.02.2024

 4.

Feststellung der Tagesordnung

 5.

Einwohnerfragestunde

 6.

Kenntnisgaben der Verwaltung

 7.

Bebauungsplan Nr. 196 -Düfferstraße-,
- Auslegungsbeschluss        Vorlage: 23/199

 8.

Sanierung Historische Altstadt; hier: Aktualisierung des Abschlusskonzeptes
mit der zweiten Fortschreibung des Durchführungskonzeptes der Rahmen-
planung mit Beschluss über die Umsetzung der Maßnahmen        Vorlage: 24/076

 9.

63. Änderung des Flächennutzungsplanes "Indu-Nord, nördlich der Bahnlinie" – Auslegungsbeschluss           Vorlage: 24/081

 10.

Bebauungsplan Nr. 370 "Indu-Nord, nördlich der Bahnlinie" - Auslegungsbeschluss
Vorlage: 24/082

 11.

Hafenbecken Bgm.-Müller-Platz

 11.1.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hier: Weiteres Vorgehen Hafenbecken (Bürgermeister-Müller-Platz) - Änderung zur Vorlage 24/080

Vorlage: ANTRAG 24/012

 11.2.

Bürgermeister-Müller-Platz - Weitere Vorgehensweise zum Hafenbecken
Vorlage: 24/080

 12.

Anfragen an die Verwaltung

 13.

Einwohnerfragestunde

 14.

Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

 

Im Auftrage

gez. Harms
 

Bekanntmachung der Stadt Aurich

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

 

Bekanntmachung
 

 

 

öffentliche Sitzung des Ortsrates Egels/Wallinghausen

 

Termin:

Dienstag, 07.05.2024, 19:00 Uhr

 

Ort:

Haus der Vereine, Wallinghausener Straße 195,

26605 Aurich

 Tagesordnung:

 1.

Eröffnung der Sitzung

 2.

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

 3.

Genehmigung der Protokolle vom 19.02.2024 und 23.04.2024

 4.

Feststellung der Tagesordnung

 5.

Wahl der Ortsbürgermeisterin bzw. des Ortsbürgermeisters

 6.

Wahl der Vertreterin bzw. des Vertreters der Ortsbürgermeisterin bzw. des Ortsbürgermeisters

 7.

Einwohnerfragestunde

 8.

Kenntnisgaben

 9.

Brautpfadlegen

 10.

Berichte, Wünsche, Anregungen

 11.

Anfragen an die Verwaltung

 12.

Einwohnerfragestunde

 13.

Schließung der Sitzung

 

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

62. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Kernstadt Aurich sowie des Bebauungsplanes Nr. 350 „Am Pferdemarkt“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Aurich in der Fassung vom 01.01.2024 wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt. Es wird darauf hingewiesen, dass die bisher eingegangenen Stellungnahmen aus der vorherigen Auslegung ihre Gültigkeit behalten.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 05.02.2024 die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 350 „Am Pferdemarkt“ und des 62. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aurich beschlossen.
Der Bebauungsplanentwurf enthält textliche Festsetzungen, Hinweise und örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 127 wird im überplanten Bereich des Bebauungsplans Nr. 350 „Am Pferdemarkt“ aufgehoben.

Das grundlegende Planungsziel ist - durch Schaffung eines neuen Fachmarktzentrums im Ergänzungsbereich des zentralen Versorgungsbereiches der Innenstadt - die Stärkung des Mittelzentrums Aurich als Einkaufsstadt. Die Zulässigkeit der Einzelhandelsnutzungen werden festgesetzt und zusätzliche Nutzungen, wie Hotel- und Wohnungen in den Obergeschossen planungsrechtlich ermöglicht.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 350 mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung und der Entwurf der 62. Änderung des Flächennutzungsplans mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum 

 

vom 02.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024 öffentlich aus.

 

Die Planunterlagen können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch unter stellungnahme(at)stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift).

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplanes Nr. 350 und der 62. Flächennutzungsplanänderung sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.
 

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können gem. § 4a Absatz 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Bei der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende Entwurfsplanunterlagen werden ausgelegt:

  • Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Auslegung
  • Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 350 mit örtlichen Bauvorschriften
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 350
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 350
  • Verkehrliche Beurteilung zum Bebauungsplan Nr. 350
  • Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 350
  • Entwurf der 62. Flächennutzungsplanänderung ALT
  • Entwurf der 62. Flächennutzungsplanänderung NEU
  • Begründung zum Entwurf der 62. Flächennutzungsplanänderung
  • Umweltbericht zum Entwurf der 62. Flächennutzungsplanänderung
  • Auswirkungsanalyse zur Neustrukturierung Einzelhandelsstandort Pferdemarkt in Aurich
  • Raumordnerische Beurteilung Einzelhandelsstandort Pferdemarkt-Landkreis Aurich
  • Ergänzende Stellungnahme zum Einzelhandelsstandort Pferdemarkt – CIMA
  • Oberflächenentwässerungskonzept Pferdemarkt
  • Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 127.

Folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen aus der frühzeitigen Auslegung werden ebenfalls zur Einsicht bereitgehalten:

  • Landkreis Aurich 19.05.2023
  • Nabu Aurich 21.05.2023
  • NLWKN Aurich 17.04.2023
  • Privater Anlieger 03.04.2023
  • Stadtentwässerung Aurich 16.05.2023

Des Weiteren enthalten folgende Planunterlagen umweltbezogene Informationen:

  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes 350 zu Gewerbelärm, Verkehrslärm, Lichtemissionen, Insektenschutz, Fledermäuse, Brutvögel, Baumerhalt, Wallheckenschutz, Gehölzpflanzung, Bodenversiegelung, Werbeanlagen und Gebäudehöhen,
  • Örtlichen Bauvorschriften zu Werbeanlagen,
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan 350 zu Lichtemissionen, Verkehrslärm, Brutvögel, Fledermäuse, Wallhecken, Biotoptypen, Baumerhalt, Bodenfunktionen, Grundwasserneubildung, Oberflächengewässer, Klimasituation und Landschaftsbild,
  • Oberflächenentwässerungskonzept Pferdemarkt
  • Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 127 zu Gehölzerhalt und Wallheckenschutz,
  • Schalltechnisches Gutachten zu Verkehrslärm und Gewerbelärm.

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Ebenso ist die Planung im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar.

Aurich, den 27.03.2024
Der Bürgermeister
In Vertretung

Vorwerk

Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft

                                                                                                                                                 Aurich, 26.03.2024
Stadt Aurich 
Der Bürgermeister


Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass vom 1. April bis zum 15. Juli Hunde in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden dürfen. Das freie Laufenlassen von Hunden ist in dieser Zeit grundsätzlich untersagt. In diesem Zeitraum ist die sogenannte Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, in der das Wild sowie die sonstigen frei lebenden Tiere vor Beunruhigung besonders zu schützen sind.

Ausnahmen gibt es für Jagdhunde, Rettungs- oder Hütehunde, Hunde der Polizei und der Bundespolizei oder des Zolls, wenn sich diese Hunde im Einsatz befinden. Eine Ausnahme gilt ferner für ausgebildete Blindenführhunde.

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung können vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Leinenpflicht mit einer Geldbuße geahndet werden.

Bekanntmachung der Stadt Aurich

Anmeldung
zur Einschulung der Schulanfänger
Schuljahr 2025/ 2026 in der Stadt Aurich


Schulanfänger

Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019 geboren sind, werden von der zuständigen Grundschule schriftlich über die Anmelderegularien informiert. Die zur Anmeldung erforderlichen Formulare werden zugeschickt.

Die Rückgabe der Unterlagen hat in der Zeit vom 02.05. bis zum 30.05.2024 zu erfolgen. Kopien der Geburtsurkunde und des Impfausweises sind beizufügen. Die aus rechtlichen Gründen notwendige Vorlage der Originaldokumente wird zu gegebener Zeit von der jeweiligen Schule nachgefordert.

Für Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2019 bis zum 30.09.2019 geboren sind, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die Erklärung ist bis zum 01.05.2025 gegenüber der Schule abzugeben.

Kinder, die ab dem 01.10.2019 geboren sind ("Kann-Kinder"), können erst im Februar 2025 angemeldet und zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen.

Stadt Aurich / Ostfriesland, den 30.03.2024
Der Bürgermeister
Im Auftrage
-Weber-

Einsatzzeiten für Rasenmäher

Große Teile der Auricher Bevölkerung werden sich in der nächsten Zeit wieder intensiv um die Pflege ihres Rasens kümmern. Leider ist diese Rasenpflege in der heutigen Zeit oftmals mit nicht unerheblichem Lärm verbunden. Um gewisse Ruhezeiten zu gewährleisten und damit unter anderem den Rasenmäherlärm auf ein erträgliches Maß zu beschränken, hat der Gesetzgeber die 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) erlassen.

Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass nach dieser Verordnung ein Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr betrieben werden darf. Für einige andere motorisierte Gartengeräte wie Laubbläser und Laubsammler oder Graskantenschneider/Grastrimmer und Freischneider gelten noch weitere eingeschränkte Nutzungszeiten. Diese Geräte dürfen nur werktags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Diese Verbote gelten nicht für Pflegearbeiten in öffentlichen Anlagen und für Geräte im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz.

Obwohl der Gesetzgeber bzgl. der Rasenmäher in seiner Verordnung die Mittagspause nicht ausdrücklich mit einbezogen hat, bittet die Stadt Aurich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht zu mähen, um die Ruhe der Nachbarn nicht unnötig zu stören.